Betreuungsbehörde informiert über selbstbestimmte Vorsorge


Bei einer plötzlichen schweren Erkrankung oder einem schweren Unfall kann jeder Mensch plötzlich in die Situation kommen, nicht mehr selbst Entscheidungen treffen zu können.

Um dennoch selbstbestimmt gesundheitliche, medizinische und rechtliche Angelegenheiten zu klären, ist eine Patientenverfügung und/ oder eine Vorsorgevollmacht Voraussetzung.

Seit 2014 wird deshalb jährlich am 1. September mit dem "Tag der Patientenverfügung" auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht. In Siegen ist die städtische Betreuungsbehörde die (kostenlose) Anlaufstelle für alle Fragen rund um dieses persönliche Thema und beglaubigt auch Vorsorgevollmachten wie Patientenverfügungen.

Eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht kann jede einwilligungsfähige, volljährige Person erstellen oder erteilen. Mit der Patientenverfügung regelt eine Person, welche medizinischen Maßnahmen und Behandlungen durchzuführen oder zu unterlassen sind, wenn er oder sie nicht mehr in der Lage ist, diese selbst zu äußern.

Die Patientenverfügung umfasst allerdings nur den Bereich der gesundheitlichen Vorsorge und bietet nicht die Möglichkeit, eine andere Person mit der rechtlichen Vertretung zu betrauen. Für diesen Fall gibt es die sogenannte Vorsorgevollmacht.

Diese bemächtigt eine oder mehrere Vertrauenspersonen persönliche und rechtliche Angelegenheiten zu regeln, die etwa gesundheitliche, finanzielle oder die Wohnsituation angehende Angelegenheiten betreffen. Die so bemächtigten Personen sind im Bedarfsfall auch für die Umsetzung der Patientenverfügung zuständig. Zudem kann eine solche Vollmacht ebenfalls verhindern, dass eine rechtliche Betreuung erforderlich wird.

Bei Interesse oder weiteren Fragen zum Thema bietet die Betreuungsbehörde der Stadt Siegen die Möglichkeit einer kostenlosen individuellen Beratung zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Online-Service

Ein Online-Formular und Informationen zur eigenverantwortlichen Erstellung einer Vorsorgevollmacht können im Serviceportal der Stadt Siegen oder direkt mit nachfolgendem Link abgerufen werden:

Online-Service "Vorsorgevollmacht"


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