Das Wahlbüro öffnet am Montag, 11. August 2025, im Historischen Ratssaal des Rathauses Siegen und ist montags bis mittwochs von 8.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr besetzt. Am Freitag, 12. September 2025, ist das Wahlbüro bis 15.00 Uhr geöffnet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unter der Rufnummer 0271 404-1000 sowie per E-Mail an wahlen@siegen.de erreichbar.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist gemäß §7 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG), wer am Wahltag Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das sechszehnte Lebensjahr vollendet hat (= spätestens am 14. September 2009 geboren ist!) und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (seit dem 29. August 2025) im Wahlgebiet seine Hauptwohnung hat oder sich dort sonst gewöhnlich aufhält. Alle aufgrund der Eintragung im Melderegister zum Stichtag 3. August 2025 Wahlberechtigten werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Zur Stimmabgabe im Wahllokal sollte die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Kann diese nicht vorgelegt werden, können Wählerinnen und Wähler alternativ den Personalausweis oder den Reisepass vorzeigen. Sollte im Einzelfall Zweifel am Wahlrecht bestehen, weil eine Wahlbenachrichtigung nicht bis zum 22. August 2025 zugestellt wurde, wird eine möglichst frühe Kontaktaufnahme mit dem Wahlbüro empfohlen.
Hinweise zur Briefwahl
Wer per Briefwahl wählen möchte, kann dies online, per E-Mail, postalisch oder persönlich im Wahlbüro beantragen - jeweils unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift in Siegen. Wer verreisen möchte und vor dem Wahlwochenende 13./14. September nicht mehr zurückkehrt, sollte zusätzlich die Reiseanschrift angeben. Um Wahlmissbrauch zu vermeiden, dürfen nach geltendem Wahlrecht telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden.
Der Antrag auf Briefwahl kann per E-Mail an wahlen@siegen.de gestellt werden oder mittels eines frankierten Postbriefes an folgende Adresse: Stadt Siegen, Wahlbüro, Markt 2, 57072 Siegen. Es können mehrere Anträge in einem Brief versendet werden. Zudem steht ein Online-Briefwahlantrag ab Montag, 11. August 2025, zur Verfügung. Die Frist für die Online-Beantragung endet am Dienstag, 9. September 2025, um 12.00 Uhr. Nach diesem Zeitpunkt kann eine postalische Zusendung der Unterlagen nicht mehr gewährleistet werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, ab Montag, 11. August 2025, bei Vorlage des Personalausweises vor Ort im Wahlbüro (Ratssaal, Rathaus Siegen) den Antrag persönlich abzugeben oder dort direkt zu wählen.
Im Falle einer etwaigen Stichwahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters bzw. der Landrätin/ des Landrates am Sonntag, 28. September 2025, können die Briefwahlunterlagen gleichzeitig (mit-)beantragt werden.
Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Annahme berechtigt sein. Die Berechtigung kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Wahlscheine können grundsätzlich nur bis Freitag, 12. September 2025, 15.00 Uhr beantragt werden. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist eine Beantragung noch bis 15.00 Uhr am Wahlsonntag möglich. Versichert ein Wahlberechtigter bzw. eine Wahlberechtigte glaubhaft, dass ihm/ihr der beantragte Wahlschein nicht zugestellt wurde, kann bis Samstag, 13. September 2025, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wichtig: Damit die Stimme berücksichtigt werden kann, muss der rote Wahlbrief bis spätestens 16.00 Uhr am Wahltag (Sonntag, 14. September 2025) im Rathaus Siegen, Markt 2, 57072 Siegen, eingegangen sein.