Wahlleiter Wolfgang Cavelius hatte in seiner Beschlussvorlage dem Wahlausschuss mitgeteilt, dass es keine Änderung in Bezug auf die gültige Stimmenzahl der beiden Bewerber Steffen Mues und Tristan Vitt gebe. Wolfgang Cavelius: "Bezüglich der gültigen Stimmenzahlen für die beiden Kandidaten haben sich im Rahmen der Einsichtnahme und Prüfung der Wahlunterlagen keine Änderungen ergeben."
Gegen den Beschluss des Wahlausschusses kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist beginnt mit der Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachung am Montag, 6. Oktober 2025.
Das amtliche Endergebnis wurde bereits während der Wahlausschuss-Sitzung unmittelbar nach der Entscheidung aktualisiert und kann mit nachstehendem Link abgerufen werden: