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Denkmalschutz und -pflege
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Denkmalschutz und -pflege
Die Untere Denkmalbehörde ist als Ordnungsbehörde auf Grundlage des Nordrhein- Westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) zuständig für den Schutz und den Erhalt der Denkmäler und der Denkmalbereiche auf dem Gebiet der Universitätsstadt Siegen. Sie ist Ansprechpartnerin für die Denkmaleigentümer.
Der Begriff Denkmalpflege umfasst alle Handlungen, welche die Erhaltung, Instandhaltung und Instandsetzung von Denkmälern zum Ziel haben. Alle dazu erforderlichen Maßnahmen sind nach dem Kriterium der Denkmalverträglichkeit zu beurteilen und auszuführen, was bedeutet, dass sie der Erhaltung der vorhandenen Denkmalsubstanz zu dienen haben.
Jedes Baudenkmal ist dabei individuell zu betrachten. Die vorhandenen Konstruktionen, die verwendeten Materialien sowie die bauphysikalischen Zusammenhänge sind bei der Entscheidung von Restaurierungs-, Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Umnutzungen oder Anbauten an ein Baudenkmal sind im Einzelfall möglich, wenn dadurch eine zeitgemäße und zukunftsfähige Nutzung erzielt wird. Diese dürfen jedoch das Denkmal nicht verfälschen oder wesentlich in die denkmalwerte Substanz eingreifen.
Alle Maßnahmen am Bau-, Boden- oder beweglichen Denkmal sowie im Denkmalbereich sind gemäß
§ 9 DSchG NRW erlaubnispflichtig, d. h. diese sind in der Planungsphase bereits mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen und die Erlaubnis ist zu beantragen.
Ohne schriftliche Erlaubnis der unteren Denkmalbehörde dürfen am Denkmal keine Maßnahmen durchgeführt oder begonnen werden. Dies gilt auch für Baumaßnahmen in der engeren Umgebung eines eingetragenen Denkmals. Das Verfahren ist kostenfrei.
Hinweis: Baudenkmäler sind von der Verpflichtung einer energetischen Sanierung gemäß Gebäudeenergiegesetz ausgenommen.
Maßnahmen, die zum Erhalt oder zur sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals erforderlich sind, können ggfs. gefördert und steuerlich erhöht angeschrieben werden.