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Am Sonntag, 14. September 2025, finden die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen statt.
Zu wählen sind für die Stadt Siegen:
sowie für den Kreis Siegen-Wittgenstein:
Die Wahlperiode für die Ämter, Räte und den Kreistag beträgt fünf Jahre.
Die Ämter der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters bzw. der Landrätin/ des Landrates werden durch Mehrheitswahl bestimmt; hier besitzt jede Wählerin/ jeder Wähler eine Stimme. Soweit keine Bewerberin bzw. Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, erfolgt eine Stichwahl.
So kann es zwei Wochen später, am Sonntag, 28. September 2025, möglicherweise zur Stichwahl (Amt der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters bzw. Amt der Landrätin/ des Landrates) kommen.
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/ Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Stadt Siegen
Arbeitsgruppe Wahlen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-1000
E-Mail: wahlen@siegen.de
ab 11. August 2025
Montag bis Mittwoch
08.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Freitag, 12. September 2025
08.00 bis 15.00 Uhr
Im Falle einer möglichen Stichwahl:
Freitag, 26. September 2025
08.00 bis 15.00 Uhr