Infoveranstaltung zur Vorsorgevollmacht


In die Situation, selbst nicht mehr eigene Entscheidungen treffen zu können, kann man plötzlich durch Unfall oder Krankheit geraten. Umso wichtiger ist es, frühzeitig eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung zu erstellen. Deshalb lädt die Betreuungsbehörde der Stadt Siegen zu einer Infoveranstaltung am Dienstag, 23. Juni 2026, ein.

Die Veranstaltung startet um 14.30 Uhr im Seniorenzentrum Haus Herbstzeitlos in der Marienborner Straße 151. Interessierte haben hier die Möglichkeit, sich aus erster Hand über die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu informieren. Vorsorgevollmachten können bei der Stadt Siegen kostenlos öffentlich beglaubigt werden. 

Vanessa Schultz und Jochen Schmitt von der städtischen Betreuungsbehörde erklären unter anderem, worauf es im Hinblick auf Finanzen, Wohnung, Aufenthalt sowie der Gesundheitssorge ankommt und welche Schritte zur frühzeitigen Absicherung nötig sind. Sie stehen auch für individuelle Fragen zur Verfügung, damit entsprechende Vollmachten und Verfügungen zeitnah erstellt werden können. Die Veranstaltung ist kostenlos und eine Anmeldung nicht erforderlich.

Fragen zur Veranstaltung beantwortet der Seniorenbeauftragte der Stadt Siegen, Volker Reichmann, unter Telefon: 0271 404-2434 oder per E-Mail an: v.reichmann@​siegen.de

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung 

Mit einer Vorsorgevollmacht können Menschen ab 18 Jahren frühzeitig statt des gesetzlichen Betreuers eine oder mehrere andere Personen bevollmächtigen, sie in einem festgelegten Rahmen in allen alltäglichen, geschäftlichen und medizinischen Angelegenheiten zu vertreten. Dabei sollten diese gefragt werden, ob sie diese Aufgabe übernehmen möchten. Wie wichtig diese Vorsorge ist, bestätigt Vanessa Stemmermann, Leiterin der Betreuungsbehörde: "In jedem Fall haben Betroffene und Angehörige Sicherheit, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Alle Beteiligten ersparen sich so viel Ärger, kennen die Wünsche der Betroffenen und sind im Fall der Fälle sofort handlungsfähig." Für die Vorsorgevollmacht gibt es keine besondere Formvorschrift. Empfohlen wird aber die Verwendung von entsprechenden Vordrucken. Die Vorsorgevollmacht kann auch durch die Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigt werden. Rechtlich erforderlich ist dies aber nur bei Immobiliengeschäften oder Erbschaften.

Mit einer Patientenverfügung können volljährige Personen festlegen, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. Ohne eine solche Verfügung entscheidet der Arzt oder die Ärztin über die Behandlung in solchen Fällen. Dabei sind Ärzte in Deutschland verpflichtet alle lebensverlängernden Maßnahmen durchzuführen. Außerdem sind in diesem Zusammenhang auch Themen wie Organspende, der Ort des Versterbens und die Bedeutung des Glaubens für die Betroffenen von zentraler Bedeutung. 

Angebot der Stadt Siegen

Auch außerhalb der oben genannten Veranstaltung bietet die Betreuungsbehörde der Stadt Siegen die Möglichkeit einer kostenlosen individuellen Beratung zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Online-Service

Ein Online-Formular und Informationen zur eigenverantwortlichen Erstellung einer Vorsorgevollmacht können im Serviceportal der Stadt Siegen oder direkt mit nachfolgendem Link abgerufen werden:

Online-Service "Vorsorgevollmacht"


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