Bauleitplanung

Aufstellung von Bebauungsplänen und Änderung des Flächennutzungsplanes.

Zuständigkeitshalber wird unterschieden zwischen "altem" (geltendem Planungsrecht; Bebauungspläne und andere städtebauliche Satzungen) und "neuem" (noch zu schaffendem) Planungsrecht. 

Auskünfte zu bereits vorhandenem Planungsrecht erteilt die Abteilung 4/3 Servicestelle Bauberatung.
Auskünfte zu beabsichtigten oder laufenden Planverfahren erteilt die Arbeitsgruppe 4/5-2 Stadtplanung.

Für Vervielfältigungen von Erläuterungsberichten, Begründungen, Bebauungsplänen je nach Anzahl und Größe. 

Kontakt

Rathaus Geisweid
Raum: 125
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | Bauleitplanung
Rathaus Geisweid
Raum: 115
Lindenplatz 7
57078 Siegen