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Aufstellung von Bebauungsplänen und Änderung des Flächennutzungsplanes.
Zuständigkeitshalber wird unterschieden zwischen "altem" (geltendem Planungsrecht; Bebauungspläne und andere städtebauliche Satzungen) und "neuem" (noch zu schaffendem) Planungsrecht.
Auskünfte zu bereits vorhandenem Planungsrecht erteilt die Abteilung 4/3 Servicestelle Bauberatung.
Auskünfte zu beabsichtigten oder laufenden Planverfahren erteilt die Arbeitsgruppe 4/5-2 Stadtplanung.
Für Vervielfältigungen von Erläuterungsberichten, Begründungen, Bebauungsplänen je nach Anzahl und Größe.
Patrick
Schneider
Arbeitsgruppenleiter
Philipp
Stahl
Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | Bauleitplanung
Marlene
Krippendorf
Abteilungsleiterin
Thomas
Daschke
Stellvertretender Leiter Abteilung Stadtentwicklung, Stadtplanung und Liegenschaften | Arbeitsgruppenleiter Stadtentwicklung
Gabriele
Jung
Geschäftszimmer
Stefanie
Freudenberg
Geschäftszimmer
Aufstellung von Bebauungsplänen und Änderung des Flächennutzungsplanes.
Zuständigkeitshalber wird unterschieden zwischen "altem" (geltendem Planungsrecht; Bebauungspläne und andere städtebauliche Satzungen) und "neuem" (noch zu schaffendem) Planungsrecht.
Auskünfte zu bereits vorhandenem Planungsrecht erteilt die Abteilung 4/3 Servicestelle Bauberatung.
Auskünfte zu beabsichtigten oder laufenden Planverfahren erteilt die Arbeitsgruppe 4/5-2 Stadtplanung.
Für Vervielfältigungen von Erläuterungsberichten, Begründungen, Bebauungsplänen je nach Anzahl und Größe.