Wohnungsaufsicht

Zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen hat die Stadt Siegen als zuständige Stelle die Belegungs- und Mietpreisbindungen und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen mit ihren Folgen zu überwachen.

  • Sie möchten eine öffentlich geförderte Mietwohnung (Sozialwohnung) beziehen? Dann benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
  • Ihr Einkommen ist zu hoch für den Bezug einer Sozialwohnung. Für Ihren Haushalt ist die Wohnfläche zu groß. Sie haben einen besonderen Grund für den Bezug einer Sozialwohnung. Dann sollte sich Ihr zukünftiger Vermieter mit der Stadt Siegen wegen einer (befristeten) Freistellung von der Sozialbindung in Verbindung setzen.
  • Die Wohnungsbauförderungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen hat Sie wegen der Zinsen Ihres Landesdarlehens beim Bau/Erwerb Ihres Eigenheimes oder Ihrer Eigentumswohnung angeschrieben? Die Stadt Siegen überprüft Ihr Einkommen und stellt entsprechend nach dessen Höhe Zinsbescheinigungen aus.
  • Sie haben eine Mietpreiserhöhung im sozialen Wohnungsbau erhalten? Sie glauben, dass die Berechnung nicht in Ordnung sei und/oder die Mietpreiserhöhung nicht berechtigt? Dann können Sie formlos schriftlich einen Antrag  auf Überprüfung der Miete stellen und die Stadt Siegen führt eine Mietpreiskontrolle durch.
Freistellung,Zinsbescheinigung,Mietpreiskontrolle

Kontakt

Arbeitsteam Wohnen - Wohnraumsicherung und -versorgung: Wohnberechtigungsschein (WBS), Zinssenkungen, Wohnungsaufsicht
Rathaus Weidenau
Raum: 7
Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen
Arbeitsteam Wohnen/ Wohnraumsicherung und -versorgung: Wohnberechtigungsschein (WBS), Zinssenkungen, Wohnungsaufsicht
Rathaus Weidenau
Raum: 7
Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen