zurück
Sie haben eine Idee für ein noch lebenswerteres und attraktiveres Siegen? Dann machen Sie mit! Reichen Sie Ihre Projektidee beim Mitmachbudget ein und bringen Sie Ihre Ideen für Siegen ein. Dafür stellt die Stadt Siegen insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung.
Nach einer Prüfung werden die Projektideen, die den Vorgaben der "Richtlinie der Universitätsstadt Siegen über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung und Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Mitmachbudgets" entsprechen, zur öffentlichen Abstimmung freigegeben. Anschließend entscheiden die Bürgerinnen und Bürger, welche Projekte mit dem Mitmachbudget umgesetzt werden.
Wichtig: Das Projekt wird in Eigenregie umgesetzt! Als Einreicherin oder Einreicher tragen Sie die Verantwortung dafür, das Projekt nach erfolgreicher Abstimmung zu realisieren - entweder eigenständig oder in Zusammenarbeit mit der Stadt Siegen [siehe: Fragen- und Antwortenkatalog (FAQ)].
Stadt Siegen
Arbeitsgruppe Stadtentwicklung
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefon: 0271 404-2536,
0271 404-3289
E-Mail: mitmachbudget@siegen.de
Die Einreichung von Projektideen ist ab dem 1. November 2026 möglich. Bitte beachten Sie hierzu die entsprechende Richtlinie zum Mitmachbudget.
Die Stadt Siegen stellt jährlich einen bestimmten Betrag zur Verfügung, um das bürgerschaftliche Engagement zu fördern. Mit diesem Geld können Ideen von Bürgerinnen und Bürgern umgesetzt werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und von vielen Personen unterstützt werden.
Für das Mitmachbudget stehen im Jahr 2027 insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung.
Jede Person, jeder Verein oder jede Institution kann pro Jahr eine Projektidee einreichen.
Es gibt zwei Möglichkeiten für eine Förderung:
Projekte, die durch Bürgerinnen und Bürger, einen Verein oder eine Initiative umgesetzt werden.
Pro Projekt ist eine Förderung bis zu 15.000 Euro möglich.
Zusätzlich können zum Beispiel Spenden oder andere (nicht-städtische) Fördermittel eingesetzt werden.
Projekte, die von Bürgerinnen und Bürgern, einem Verein oder einer Initiative gemeinsam mit der Stadt Siegen umgesetzt werden.
Die Projektkosten dürfen die Förderhöchstsumme von 15.000 Euro pro Projekt nicht überschreiten.
Eine Aufstockung der Mittel durch Spenden oder weitere Fördermittel ist hierbei nicht möglich.
Eigenleistungen sowie Honorare für Projektverantwortliche und Projektgruppenmitglieder werden bei der Förderung nicht berücksichtigt.
Mitmachen können alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Siegen ab 14 Jahren.
Minderjährige Teilnehmende benötigen für die Teilnahme die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
Auch Vereine und Initiativen können Projektideen einreichen.
Damit das Projekt gefördert werden kann, muss es zu einem der beiden Förderbereiche passen und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die genauen Voraussetzungen für die Förderung eines Projekts können der Richtlinie zum Mitmachbudget entnommen werden.
Zunächst werden alle eingereichten Projektideen geprüft, ob sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. Zu jedem zugelassenen Projekt gibt die Verwaltung außerdem eine kurze Stellungnahme ab. Auch die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksausschüsse können zu den Projekten aus ihrem Bezirk eine Stellungnahme abgeben.
Die zugelassenen Projekte und die Stellungnahmen werden auf dieser Seite (Mitmachbudget) veröffentlicht. Im Anschluss haben die Siegener Bürgerinnen und Bürger innerhalb des festgelegten Zeitraums die Möglichkeit, online abzustimmen.
Jede und jeder kann bis zu fünf verschiedene Projekte auswählen und diese in eine persönliche Reihenfolge bringen.
Je nach Platzierung erhält ein Projekt:
1. Platz: 5 Punkte
2. Platz: 4 Punkte
3. Platz: 3 Punkte
4. Platz: 2 Punkte
5. Platz: 1 Punkt
Nach der Zusammenzählung aller gültigen Stimmen erhalten die am höchsten bewerteten Projekte den Zuschlag für die Förderung.
Wenn das verbleibende Budget für ein Projekt nicht mehr ausreicht, rücken die nächsten Projekte der Rangfolge nach, die noch in den Finanzrahmen passen.
Das Ergebnis der Abstimmung wird auf dieser Seite (Mitmachbudget) veröffentlicht. Personen, Vereine und Initiativen, die einen Antrag eingereicht haben, werden ebenfalls über das Ergebnis informiert.
Nein. Eine Verteilung der Punkte auf weniger Projekte ist möglich. Allerdings ist pro Projekt nur eine einmalige Bepunktung zulässig.
Das Registrierungsverfahren dient dazu, die Rechtmäßigkeit und Fairness der Abstimmung zu gewährleisten. Einerseits wird geprüft, ob die Teilnehmenden in Siegen wohnen und somit stimmberechtigt sind. Andererseits verhindert das System eine mehrfache Stimmabgabe, sodass jede Person exakt einmal abstimmen kann.
Nach der Auswahl eines Projekts liegt die Verantwortung für die Umsetzung bei den Projektverantwortlichen. Vor Beginn der Arbeiten ist die Universitätsstadt Siegen schriftlich zu informieren.
Das Projekt muss spätestens zwei Jahre nach Bekanntgabe der Ergebnisse abgeschlossen sein. Bei Verzögerungen in der Umsetzung ist die Stadt unverzüglich zu benachrichtigen. In begründeten Fällen kann eine Verlängerung der Frist gewährt werden.
Nach dem Projektabschluss sind je nach Förderart spezifische Unterlagen einzureichen. Dazu gehören beispielsweise ein Umsetzungsbericht, Fotos, Rechnungen und Zahlungsbelege. Bei Projekten, die direkt von der Stadt unterstützt werden, ist kein separater Nachweis erforderlich.
⇢ INFORMATION (01.10. bis 31.10.)
Informationen erteilen unsere Ansprechpersonen oder können in der Richtlinie zum Mitmachbudget nachgelesen werden.
⇢ EINREICHUNG VORSCHLÄGE (01.11. bis 31.12.)
Projektvorschläge können über das Serviceportal eingereicht werden [siehe: Antragstellung - Online-Service].
⇢ PRÜFUNG & STELLUNGNAHMEN (01.01. bis 28.02.)
Die Stadtverwaltung prüft, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, und verfasst entsprechende Stellungnahmen zum Projekt.
⇢ ABSTIMMUNG (01.03. bis 31.03.)
Die Siegener Bürgerinnen und Bürger stimmen online über die Projekte ab. Die Projekte mit den meisten Punkten sollen gefördert werden.
⇢ BEKANNTGABE ERGEBNISSE (ab 01.04.)
Das Abstimmungsergebnis wird auf Themenseite "Mitmachbudget" veröffentlicht. Einreichende Personen werden über das Ergebnis informiert.
⇢ UMSETZUNG
Die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den Projektverantwortlichen. Vor dem Projektbeginn erfolgt ist eine schriftliche Information an die Stadt erforderlich.
⇢ NACHWEIS & AUSZAHLUNG
Nach der Umsetzung sind die erforderlichen Nachweise einzureichen. Anschließend erfolgt die Auszahlung der Fördermittel gemäß der Richtlinie zum Mitmachbudget.
Universitätsstadt Siegen
Arbeitsgruppe 4/5-1 Stadtentwicklung
Rathaus Geisweid/ Lindenplatz 7
57078 Siegen
E-Mail: mitmachbudget@siegen.de
Frau Peter
Telefon: 0271 404-2536
Frau Urban
Telefon: 0271 404-3289