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Iris
Bäcker
Arbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch), 3. und 4. Kapitel: Leistungen in Sonderfällen, Bestattungen [Buchstaben K bis Z]
Manuela
Nöll
Arbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch): Forderungseinzug/ Rechnungsstelle, Bestattungen [Buchstaben A bis J]
Sie sind in der Lage, Ihren Lebensunterhalt mit Ihrem Einkommen oder Vermögen sicherzustellen. Dennoch können Situationen auftreten, in denen zur Deckung eines besonderen Bedarfes das monatliche Einkommen nicht ausreicht.
Dies könnte sein, wenn beispielsweise
Eine einmalige Hilfe kann Personen, welche erwerbsgemindert sind oder bereits eine Altersrente beziehen gewährt werden. Erwerbsfähige Personen wenden sich bitte an das hiesige Jobcenter.
Voraussetzung für einen Leistungsanspruch ist, dass Sie nicht in der Lage sind, den einmaligen Bedarf aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig zu decken und dieser Bedarf unabweisbar ist.
Für die Prüfung eines Anspruches sind daher folgende Nachweise der antragstellenden Person sowie deren Ehepartenerin bzw. Ehepartner/ Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner erforderlich:
Für die Prüfung eines Anspruches sind daher folgende Nachweise der antragstellenden Person sowie deren Ehepartenerin bzw. Ehepartner/ Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner erforderlich: