Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen, einmalige Bedarfe

Sie sind in der Lage, Ihren Lebensunterhalt mit Ihrem Einkommen oder Vermögen sicherzustellen. Dennoch können Situationen auftreten, in denen zur Deckung eines besonderen Bedarfes das monatliche Einkommen nicht ausreicht.

Dies könnte sein, wenn beispielsweise

  • der Forderungsbetrag Ihrer Heiz- und Nebenkostenabrechnung nicht gezahlt werden kann;
  • der Lebensunterhalt bis zur 1. Rentenzahlung nicht sichergestellt ist;
  • durch einen notwendigen Umzug zusätzliche Kosten anfallen;
  • eine Wohnung erstmalig ausgestattet werden muss;
  • die Kosten für die Reinigung und Entrümpelung einer Wohnung nicht gezahlt werden können;
  • eine sozialhilferechtliche Bescheinigung verlangt wird,
    • da der Rentenversicherungsträger eine bestehende Schuld mit Ihrer laufenden Rente aufrechnen möchte und durch die Aufrechnung der Lebensunterhalt nicht mehr sichergestellt ist oder
    • für eine eventuelle Befreiung der Rundfunkgebühren.

Eine einmalige Hilfe kann Personen, welche erwerbsgemindert sind oder bereits eine Altersrente beziehen gewährt werden. Erwerbsfähige Personen wenden sich bitte an das hiesige Jobcenter.

Voraussetzung für einen Leistungsanspruch ist, dass Sie nicht in der Lage sind, den einmaligen Bedarf aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig zu decken und dieser Bedarf unabweisbar ist.

Für die Prüfung eines Anspruches sind daher folgende Nachweise der antragstellenden Person sowie deren Ehepartenerin bzw. Ehepartner/ Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner erforderlich:

  • Personalausweis oder Nationalpass mit Aufenthaltsbescheinigung;
  • Schwerbehindertenausweises;
  • Aktuelle Einkommensnachweise jeglicher Art;
  • bei Vorliegen einer Erwerbsminderung wird der aktuelle Rentenbescheid sowie der Bescheid benötigt, aus dem hervorgeht, ob es sich um eine dauerhafte oder befristete Rente handelt;
  • bei allen Rentenbescheiden ist neben den aktuellen Bescheiden auch ein Nachweis über Grundrentenzeiten beizufügen;
  • Nachweis über bestehendes Vermögen jeglicher Art;
  • Versicherungspolicen einer Hausrat-, Kfz- und Privathaftpflichtversicherung;
  • Nachweis evtl. zu zahlender Beiträge zur VdK und Gewerkschaft;
  • Nachweis über eventuell zu zahlende Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung;
  • Bei Umzug: Alter sowie neuer Mietvertrag ansonsten: Mietvertrag oder aktuelle Mietbescheinigung;
  • Nachweis über zusätzlich zu zahlende Heizkostenabschläge;
  • Falls Sie über ein Eigenheim verfügen, sind alle Nachweise der Hauslasten (Zinsen, Tilgung, Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Niederschlagswasser, Kanalgebühren, Wassergeld, Schornsteinfeger, Feuerversicherung, Gebäudehaftpflichtversicherung, Heizkosten);
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Konten;
  • Nachweis über den anstehenden einmaligen Bedarf (beispielsweise Heiz- und Nebenkostenabrechnung);
  • Für einen Antrag auf Übernahme der Kosten einer Reinigung und Entrümpelung der Wohnung oder für die Übernahme von Umzugskosten/ Kaution/ Genossenschaftsanteilen werden zusätzlich
    • 3 Kostenvoranschläge eines Umzugsunternehmens oder Reinigungsfirma und
    • ein Nachweis benötigt, dass die Leistung/ Kosten nicht von anderen, unter anderem einer Bank, sichergestellt werden kann.

Für die Prüfung eines Anspruches sind daher folgende Nachweise der antragstellenden Person sowie deren Ehepartenerin bzw. Ehepartner/ Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner erforderlich:

  • Personalausweis oder Nationalpass mit Aufenthaltsbescheinigung;
  • Schwerbehindertenausweises;
  • Aktuelle Einkommensnachweise jeglicher Art;
  • bei Vorliegen einer Erwerbsminderung wird der aktuelle Rentenbescheid sowie der Bescheid benötigt, aus dem hervorgeht, ob es sich um eine dauerhafte oder befristete Rente handelt;
  • bei allen Rentenbescheiden ist neben den aktuellen Bescheiden auch ein Nachweis über Grundrentenzeiten beizufügen;
  • Nachweis über bestehendes Vermögen jeglicher Art;
  • Versicherungspolicen einer Hausrat-, Kfz- und Privathaftpflichtversicherung;
  • Nachweis evtl. zu zahlender Beiträge zur VdK und Gewerkschaft;
  • Nachweis über eventuell zu zahlende Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung;
  • Bei Umzug: Alter sowie neuer Mietvertrag ansonsten: Mietvertrag oder aktuelle Mietbescheinigung;
  • Nachweis über zusätzlich zu zahlende Heizkostenabschläge;
  • Falls Sie über ein Eigenheim verfügen, sind alle Nachweise der Hauslasten (Zinsen, Tilgung, Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Niederschlagswasser, Kanalgebühren, Wassergeld, Schornsteinfeger, Feuerversicherung, Gebäudehaftpflichtversicherung, Heizkosten);
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Konten;
  • Nachweis über den anstehenden einmaligen Bedarf (beispielsweise Heiz- und Nebenkostenabrechnung);
  • Für einen Antrag auf Übernahme der Kosten einer Reinigung und Entrümpelung der Wohnung oder für die Übernahme von Umzugskosten/ Kaution/ Genossenschaftsanteilen werden zusätzlich
    • 3 Kostenvoranschläge eines Umzugsunternehmens oder Reinigungsfirma und
    • ein Nachweis benötigt, dass die Leistung/ Kosten nicht von anderen, unter anderem einer Bank, sichergestellt werden kann.

Kontakt

Arbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch), 3. und 4. Kapitel: Leistungen in Sonderfällen, Bestattungen [Buchstaben K bis Z]
Rathaus Weidenau
Raum: 141
Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen
Arbeitsteam Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch): Forderungseinzug/ Rechnungsstelle, Bestattungen [Buchstaben A bis J]
Rathaus Weidenau
Raum: 142
Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen