Personalausweis: PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst (PRSD) für den Online-Ausweis

Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst ist über die Webseite

www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de 

direkt zu erreichen. Hierüber können Nutzerinnen und Nutzer des elektronischen Personalausweises eine neue PIN erhalten oder die Online-Ausweisfunktion aktivieren, ohne dafür das Bürgerbüro aufgesucht werden muss. Der PIN-Brief kann mithilfe der physischen Ausweiskarte online mit einer neuen PIN und einem Aktivierungscode bestellt werden. Er wird mit dem POSTIDENT-Verfahren zugestellt. Nach erfolgreicher Identitätsprüfung per amtlichem Ausweis händigt der Postzusteller die POSTIDENT-Sendung direkt aus.


Online ausweisen

Um sich online bei Unternehmen und Behörden auszuweisen, brauchen Sie einen aktivierten Online-Ausweis und Ihre PIN.
Einen Aktivierungscode mit neuer PIN können Sie mit dem PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst bestellen. Ihr PIN-Rücksetzbrief wird mit Aktivierungscode und neuer PIN auschließlich an Ihre im Ausweisdokument gespeicherte deutsche Meldeadresse per POSTIDENT-Verfahren versendet.

Informationen zu den Nutzungsmöglichkeiten des Online-Ausweises auf dem Personalausweisportal unter

https://www.personalausweisportal.de

einholen.


PIN-Rücksetzbrief: Hinweise und Bestellung

Der PIN-Rücksetzbrief kann unter

www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/

bestellt werden.

Ihr PIN-Rücksetzbrief wird an Ihre im Ausweisdokument gespeicherte deutsche Meldeadresse geschickt. Das dauert im Regelfall bis zu sieben Werktage.

Sie nehmen ihn per POSTIDENT-Zustellung persönlich entgegen oder holen ihn innerhalb von sieben Werktagen in der zuständigen Postfiliale ab. In beiden Fällen weisen Sie sich mit einem gültigen, amtlichen Ausweisdokument aus.


Hinweis zur PIN-Änderung im Bürgerbüro

Sollten Sie den Online-Rücksetzdienst nicht nutzen, vereinbaren Sie bitte für den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst für den Online Ausweis einen Termin im Bürgerbüro. Wählen Sie das Anliegen bitte unter der Rubrik ‘Ausweis-/ Passangelegenheiten’ → ‘Setzung/ Änderung der PIN für den Personalweis’ aus.

Zur Online-Terminbuchung der Bürgerbüros…


Funktion ab dem 16. Lebensjahr möglich

Bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Chip im Personalausweis standardmäßig abgeschaltet.

So funktioniert die Aktivierung ab 16 Jahren:

  • Im Bürgerbüro: Eine Freischaltung erfolgt kostenlos direkt vor Ort, wo auch eine eigene sechsstellige PIN festgelegt wird.
  • Per PIN-Rücksetzbrief: Der PIN-Rücksetzbrief kann ab dem 16. Lebensjahr (beziehungsweise bei einer Beantragung ab circa 15 Jahren und 9 Monaten kurz vor Vollendung des 16. Lebensjahrs) angefordert werden.

Kontakt

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Raum: 100 (Gebäudeteil A)
Markt 2
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Raum: Erdgeschoss
Weidenauer Straße 211-213, 215
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Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | Meldewesen Bürgerbüro Siegen
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