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Nils
Welzel
Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | Meldewesen Bürgerbüro Siegen
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Bürgerbüro Eiserfeld
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Das Bürgerbüro Eiserfeld ist nicht täglich besetzt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder online einen Termin.
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
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Schmidt, Ylva Solveig
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Mit Ihrer Wahl, in Siegen zu studieren, ist für Sie eine weitere Entscheidung verbunden: Wie melde ich mich richtig an? Ist Siegen mein Haupt- oder mein Nebenwohnsitz? Eine Frage, die Studierende zum Beginn eines Studiums oder bei einem Wechsel des Hochschulstandortes immer wieder beschäftigen und vor Probleme stellen kann.
Die nachstehenden Informationen sollen Ihnen daher bei Ihrer Anmeldung in Siegen eine Hilfestellung geben.
Wenn Sie in Siegen eine Wohnung oder ein Zimmer beziehen, ist damit zunächst eine allgemeine Meldepflicht innerhalb zwei Wochen nach dem Bezug verbunden.
und in Siegen künftig Ihre alleinige Wohnung ist, wird diese Ihre Hauptwohnung. Ihre Anmeldung zum Wohnsitz können Sie bei einem Bürgerbüro Ihrer Wahl vornehmen.
unterscheidet das Bundesmeldegesetz zwischen Haupt- und Nebenwohnung und regelt zugleich die mit mehrere Wohnungen oftmals verbundene Problematik der richtigen Anmeldung. Die Anmeldepflicht innerhalb von zwei Wochen besteht auch bei der Nebenwohnung!
Hauptwohnung = ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Einwohnerin/ des Einwohners (§ 21 Absatz 2 Bundesmeldegesetz).
Nebenwohnung (Zweitwohnsitz) = ist jede weitere Wohnung der Einwohnerin/ des Einwohners (§ 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz).
Für Studierende hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung von 1991 festgelegt, dass die Studierenden ihre vorwiegend benutzte Wohnung (Hauptwohnung) dort haben, wo sie sich während des Studiums im Laufe eines Zeitraumes von einem Jahr voraussichtlich überwiegend (also mehr als 6 Monate) aufhalten.
Für Verheiratete gilt eine besondere Wohnsitzregelung. Hauptwohnung des verheirateten Studierenden ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie, es sei denn, die/ der Studierende lebt auf Dauer von ihrer/ seiner Familie getrennt.
Studierende, die ihren Erstwohnsitz in Siegen anmelden, erhalten von der Stadt Siegen im ersten Semester den Betrag für das Deutschlandticket zurück (im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel). Für die einmalige Erstattung müssen sie lediglich ihre Anmeldebestätigung sowie den Studierendenausweis beim AStA der Universität Siegen vorlegen. Der Betrag wird dann anschließend auf das jeweilige Bankkonto überwiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie in den Bürgerbüros Eiserfeld, Geisweid, Siegen und Weidenau der Stadt Siegen oder beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Universität Siegen.
Informationen rund um das Studium an der Universität Siegen erhalten Sie hier ...
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