Anmeldung Hauptwohnsitz/ Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz)

Damit Bürgerinnen und Bürger auch amtlich in ihrer neuen Heimatstadt "Siegen" wohnen, müssen sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei einem Bürgerbüro ihrer Wahl anmelden. Gleichzeitig wird dort die neue Adresse auf dem Personalausweis und - falls vorhanden - im Reisepass und Kinderausweis vermerkt.

Die Anmeldung zum Wohnsitz ist persönlich unter Vorlage des

  • Personalausweises und/oder - falls vorhanden - Reisepasses, Kinderreisepass und einer
  • Wohnungsgeberbestätigung über den Einzug (siehe Formularbereich)

in einem Bürgerbüro der Wahl vorzunehmen.

Weitere Wohnsitze (Hauptwohnung/ Nebenwohnung)

Sollten Bürgerinnen und Bürger mehr als eine Wohnung im Inland innehaben, ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die andere/n die Nebenwohnung/en. In der Regel ist die Hauptwohnung, die Wohnung, die vorwiegend benutzt wird. Bei verheirateten oder Lebenspartnerschaft führenden Einwohnern - die nicht dauernd getrennt leben - ist dies regelmäßig die Wohnung der Familie. Wohnsitze im Ausland bleiben unbeachtet.
Die Festlegung, welche von mehreren Wohnungen die Hauptwohnung ist, wird von der Meldebehörde (Bürgerbüro) getroffen. Hierzu ist das Formular "Hauptwohnung/Hauptwohnsitz: Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung" (siehe Formularbereich) auszufüllen.

Zuzug aus dem Ausland

Bei einem Zuzug aus dem Ausland müssen alle anzumeldenden Personen persönlich vorsprechen. Eine Anmeldung aus dem Ausland ist nur in den Bürgerbüros Siegen und Weidenau möglich.

Zusätzlich ist ein Auszug aus dem Eheregister oder eine Lebenspartnerschaftsurkunde sowie bei minderjährigen Kindern die Geburtsurkunden vorzulegen. Ausländische Urkunden sind mit Übersetzung im Original vorzulegen. Die Übersetzung muss von einer anerkannten Übersetzerin bzw. einem anerkannten Übersetzer ausgestellt sein.

Online-Service

Die Anzeige (Erklärung) über das Innehaben einer Zweitwohnung nach § 8 Absatz 2 der aktuell gültigen Zweitwohnungssteuersatzung kann per Online-Service "Zweitwohnungssteuer: Erklärung" erfolgen.

Kontakt

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Siegtalstraße 2 (im Gebäude der Sparkasse - 3. Etage)
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Das Bürgerbüro Eiserfeld ist nicht täglich besetzt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder online einen Termin.

Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de

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