Anmeldung Hauptwohnsitz/ Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz)

Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) anmelden. Gleichzeitig mit der Anmeldung wird die neue Adresse auf dem Personalausweis und - falls vorhanden - im Reisepass vermerkt.

Die Anmeldung zum Wohnsitz ist persönlich unter Vorlage des

  • Personalausweises und/ oder - falls vorhanden - Reisepasses und einer
  • Wohnungsgeberbestätigung über den Einzug (siehe: Downloads)

in einem Bürgerbüro der Wahl vorzunehmen.


Elektronische Wohnsitzanmeldung (nur Hauptwohnsitz)

Sie können Ihre Wohnsitzanmeldung (als Haupt- oder alleinige Wohnung) online, kostenlos und ohne Behördengang erledigen. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone. 

Zur elektronischen Wohnsitzanmeldung …

Sie benötigen ein Nutzerkonto

Um sich oder Ihre Familie umzumelden, benötigen Sie ein Nutzerkonto (BundID). Melden Sie sich im Online-Dienst an oder nutzen Sie die Gelegenheit zur Registrierung. Ein solches Konto ermöglicht die Nutzung vieler weiterer digitaler Verwaltungsleistungen.

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Voraussetzungen

Neben Einzelanmeldungen sind auch Anmeldungen im Familienverbund möglich. Voraussetzung ist, dass alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam von einer Wohnung innerhalb Deutschlands in eine neue ziehen. Dies gilt für Verheiratete und verpartnerte Personen sowie deren minderjährige Kinder. Nach erfolgter Anmeldung erhalten alle Personen eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung. Für alle Ausweise mit Online-Ausweisfunktion können zudem die Adressdaten auf dem Personalausweis aktualisiert werden. Aufkleber für Reisepass und Personalausweis kommen per Post.

Online-Ausweisfunktion 

Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

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eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums

Zum Personalausweisportal - Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR …


Weitere Wohnsitze (Hauptwohnung/ Nebenwohnung)

Sollten Bürgerinnen und Bürger mehr als eine Wohnung im Inland innehaben, ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die andere/n die Nebenwohnung/en. In der Regel ist die Hauptwohnung, die Wohnung, die vorwiegend benutzt wird. Bei verheirateten oder Lebenspartnerschaft führenden Einwohnern - die nicht dauernd getrennt leben - ist dies regelmäßig die Wohnung der Familie. Wohnsitze im Ausland bleiben unbeachtet.
Die Festlegung, welche von mehreren Wohnungen die Hauptwohnung ist, wird von der Meldebehörde (Bürgerbüro) getroffen. Hierzu ist das Formular "Hauptwohnung/Hauptwohnsitz: Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung" (siehe: Downloads) auszufüllen.

Zweitwohnsitzsteuer: Anzeige (Erklärung)

Die Anzeige (Erklärung) über das Innehaben einer Zweitwohnung nach § 8 Absatz 2 der aktuell gültigen Zweitwohnungssteuersatzung kann perOnline-Service “Zweitwohnungssteuer: Erklärung” (siehe: Formulare) erfolgen.


Zuzug aus dem Ausland

Bei einem Zuzug aus dem Ausland müssen alle anzumeldenden Personen persönlich vorsprechen. Eine Anmeldung aus dem Ausland ist nur in den Bürgerbüros Siegen und Weidenau möglich.

Zusätzlich ist ein Auszug aus dem Eheregister oder eine Lebenspartnerschaftsurkunde sowie bei minderjährigen Kindern die Geburtsurkunden vorzulegen. Ausländische Urkunden sind mit Übersetzung im Original vorzulegen. Die Übersetzung muss von einer anerkannten Übersetzerin bzw. einem anerkannten Übersetzer ausgestellt sein.

Kontakt

Rathaus Siegen
Raum: 100 (Gebäudeteil A)
Markt 2
57072 Siegen
Rathaus Weidenau
Raum: Erdgeschoss
Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Rathaus Siegen
Raum: 100 (Gebäudeteil A)
Markt 2
57072 Siegen
Bürgerbüro Eiserfeld
Siegtalstraße 2 (im Gebäude der Sparkasse - 3. Etage)
57080 Siegen

Bürgerbüro Eiserfeld

Das Bürgerbüro Eiserfeld ist nicht täglich besetzt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder online einen Termin.

Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de

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08.00 bis 12.30 Uhr
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Mittwoch und Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr

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