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Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) anmelden. Gleichzeitig mit der Anmeldung wird die neue Adresse auf dem Personalausweis und - falls vorhanden - im Reisepass vermerkt.
Die Anmeldung zum Wohnsitz ist persönlich unter Vorlage des
in einem Bürgerbüro der Wahl vorzunehmen.
Sie können Ihre Wohnsitzanmeldung (als Haupt- oder alleinige Wohnung) online, kostenlos und ohne Behördengang erledigen. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone.
Zur elektronischen Wohnsitzanmeldung
Um sich oder Ihre Familie umzumelden, benötigen Sie ein Nutzerkonto (BundID). Melden Sie sich im Online-Dienst an oder nutzen Sie die Gelegenheit zur Registrierung. Ein solches Konto ermöglicht die Nutzung vieler weiterer digitaler Verwaltungsleistungen.
Neben Einzelanmeldungen sind auch Anmeldungen im Familienverbund möglich. Voraussetzung ist, dass alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam von einer Wohnung innerhalb Deutschlands in eine neue ziehen. Dies gilt für Verheiratete und verpartnerte Personen sowie deren minderjährige Kinder. Nach erfolgter Anmeldung erhalten alle Personen eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung. Für alle Ausweise mit Online-Ausweisfunktion können zudem die Adressdaten auf dem Personalausweis aktualisiert werden. Aufkleber für Reisepass und Personalausweis kommen per Post.
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Sollten Bürgerinnen und Bürger mehr als eine Wohnung im Inland innehaben, ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die andere/n die Nebenwohnung/en. In der Regel ist die Hauptwohnung, die Wohnung, die vorwiegend benutzt wird. Bei verheirateten oder Lebenspartnerschaft führenden Einwohnern - die nicht dauernd getrennt leben - ist dies regelmäßig die Wohnung der Familie. Wohnsitze im Ausland bleiben unbeachtet.
Die Festlegung, welche von mehreren Wohnungen die Hauptwohnung ist, wird von der Meldebehörde (Bürgerbüro) getroffen. Hierzu ist das Formular "Hauptwohnung/Hauptwohnsitz: Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung" (siehe: Downloads) auszufüllen.
Die Anzeige (Erklärung) über das Innehaben einer Zweitwohnung nach § 8 Absatz 2 der aktuell gültigen Zweitwohnungssteuersatzung kann perOnline-Service Zweitwohnungssteuer: Erklärung (siehe: Formulare) erfolgen.
Bei einem Zuzug aus dem Ausland müssen alle anzumeldenden Personen persönlich vorsprechen. Eine Anmeldung aus dem Ausland ist nur in den Bürgerbüros Siegen und Weidenau möglich.
Zusätzlich ist ein Auszug aus dem Eheregister oder eine Lebenspartnerschaftsurkunde sowie bei minderjährigen Kindern die Geburtsurkunden vorzulegen. Ausländische Urkunden sind mit Übersetzung im Original vorzulegen. Die Übersetzung muss von einer anerkannten Übersetzerin bzw. einem anerkannten Übersetzer ausgestellt sein.
Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung)
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 22.011]
Die Anmeldung sowie die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Personalausweis und im Reisepass sind gebührenfrei.
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Zusätzlich ist ein Auszug aus dem Eheregister oder eine Lebenspartnerschaftsurkunde sowie bei minderjährigen Kindern die Geburtsurkunden vorzulegen. Ausländische Urkunden sind mit Übersetzung im Original vorzulegen. Die Übersetzung muss von einer anerkannten Übersetzerin bzw. einem anerkannten Übersetzer ausgestellt sein.
Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung)
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 22.011]
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Die Festlegung, welche von mehreren Wohnungen die Hauptwohnung ist, wird von der Meldebehörde (Bürgerbüro) getroffen. Hierzu ist das Formular "Hauptwohnung/Hauptwohnsitz: Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung" (siehe: Downloads) auszufüllen.
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Zusätzlich ist ein Auszug aus dem Eheregister oder eine Lebenspartnerschaftsurkunde sowie bei minderjährigen Kindern die Geburtsurkunden vorzulegen. Ausländische Urkunden sind mit Übersetzung im Original vorzulegen. Die Übersetzung muss von einer anerkannten Übersetzerin bzw. einem anerkannten Übersetzer ausgestellt sein.
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[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 22.011]
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Christian
Althaus
Hotline Bürgerbüro
Berfin
Aslan
Hotline Bürgerbüro
Lisa
Eißele
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Ronja
Fleischer
Hotline
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Jahnke
Hotline
Laura
Hoberg
Meldewesen
Bürgerbüro Eiserfeld
Freitext
Das Bürgerbüro Eiserfeld ist nicht täglich besetzt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder online einen Termin.
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Sarah
Wörster
Meldewesen
Bürgerbüro Siegen
Freitext
Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr
Telefon: 0271 404-1111
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Debora Therese
Schneider
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Jennifer
Vitt
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Cathrine
Striegan
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Annette
Steger
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Daniela
Schwunk
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Melanie
Schneider
Arbeitsgruppenleiterin
Petra
Schmidt
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Andrea
Schmidt
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Rüsche
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Oerter
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
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Schmidt
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Franziska
Pfeifer
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Lutviji
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Ingrid
Chizuk
Meldewesen
Petra
Schüller
Bürgerbüro Weidenau
Manuela
Grebe
Bürgerbüro Weidenau
Bettina
Schmidt
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Thomas
Peuker
Meldewesen Bürgerbüro Weidenau
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[externer Online-Service]
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E-Mail: buergerbuero@siegen.de
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