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Nils
Welzel
Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Melanie
Schneider
Arbeitsgruppenleiterin
Laura
Hoberg
Meldewesen
Bürgerbüro Eiserfeld
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Das Bürgerbüro Eiserfeld ist nicht täglich besetzt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder online einen Termin.
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
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Meldewesen
Bürgerbüro Siegen
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Debora Therese
Schneider
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
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Welzel
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Meldewesen Bürgerbüro Weidenau
Damit Bürgerinnen und Bürger auch amtlich in ihrer neuen Heimatstadt "Siegen" wohnen, müssen sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei einem Bürgerbüro ihrer Wahl anmelden. Gleichzeitig wird dort die neue Adresse auf dem Personalausweis und - falls vorhanden - im Reisepass und Kinderausweis vermerkt.
Die Anmeldung zum Wohnsitz ist persönlich unter Vorlage des
in einem Bürgerbüro der Wahl vorzunehmen.
Sollten Bürgerinnen und Bürger mehr als eine Wohnung im Inland innehaben, ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die andere/n die Nebenwohnung/en. In der Regel ist die Hauptwohnung, die Wohnung, die vorwiegend benutzt wird. Bei verheirateten oder Lebenspartnerschaft führenden Einwohnern - die nicht dauernd getrennt leben - ist dies regelmäßig die Wohnung der Familie. Wohnsitze im Ausland bleiben unbeachtet.
Die Festlegung, welche von mehreren Wohnungen die Hauptwohnung ist, wird von der Meldebehörde (Bürgerbüro) getroffen. Hierzu ist das Formular "Hauptwohnung/Hauptwohnsitz: Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung" (siehe Formularbereich) auszufüllen.
Bei einem Zuzug aus dem Ausland müssen alle anzumeldenden Personen persönlich vorsprechen. Eine Anmeldung aus dem Ausland ist nur in den Bürgerbüros Siegen und Weidenau möglich.
Zusätzlich ist ein Auszug aus dem Eheregister oder eine Lebenspartnerschaftsurkunde sowie bei minderjährigen Kindern die Geburtsurkunden vorzulegen. Ausländische Urkunden sind mit Übersetzung im Original vorzulegen. Die Übersetzung muss von einer anerkannten Übersetzerin bzw. einem anerkannten Übersetzer ausgestellt sein.
Die Anzeige (Erklärung) über das Innehaben einer Zweitwohnung nach § 8 Absatz 2 der aktuell gültigen Zweitwohnungssteuersatzung kann per Online-Service "Zweitwohnungssteuer: Erklärung" erfolgen.
Die Anmeldung und die Anschriftenänderung auf dem Personalausweis, im Reisepass und Kinderausweis sind gebührenfrei.
Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung)
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 22.011]
[PDF-Dokument]
[Online-Service]
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