Aufenthaltsrecht: Fachkraft/ Fachkräfte

Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben sich die Grundlagen für einen Aufenthalt als Fachkraft im Bundesgebiet stark gewandelt.

Als Fachkraft gelten Hochschulabsolventen und Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung, deren Abschluss in Deutschland anerkannt ist.

Sofern Sie als Fachkraft einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz in Aussicht haben und sich im Inland befinden, können Sie den "Online-Service zur Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" im Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen beantragen. In vielen Fällen ist durch das Gesetz eine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Daher fügen Sie Ihrem Antrag bitte das Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (siehe: Formularbereich) bei.

Sofern Sie aus dem Ausland für eine Beschäftigung in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, ist dafür ein Visum erforderlich. Für die Erteilung eines Visums ist die für Ihr Heimatland zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft) zuständig. Das Visumsverfahren wird innerhalb Deutschlands von der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW in Bonn betreut. Diese steht auch Ihnen als potenzielle Arbeitnehmerin/ potenzieller Arbeitnehmer, sowie auch Ihrem voraussichtlichen Arbeitgeber für Rückfragen zur Verfügung.

Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde zur Verfügung.

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