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Die Ausländerbehörden der Stadt Siegen und des Kreises Siegen-Wittgenstein werden zum 1. Juli 2026 zusammengelegt:
Ab 1. Juli ist der Kreis Siegen-Wittgenstein für Ihre Anliegen zuständig.
Die Ausländerbehörde im Rathaus Siegen schließt am Donnerstag, 25. Juni, um 12.00 Uhr.
Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben sich die Grundlagen für einen Aufenthalt als Fachkraft im Bundesgebiet stark gewandelt.
Als Fachkraft gelten Hochschulabsolventen und Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung, deren Abschluss in Deutschland anerkannt ist.
Sofern Sie als Fachkraft einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz in Aussicht haben und sich im Inland befinden, können Sie den "Online-Service zur Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" im Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen beantragen. In vielen Fällen ist durch das Gesetz eine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Daher fügen Sie Ihrem Antrag bitte das Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (siehe: Formularbereich) bei.
Sofern Sie aus dem Ausland für eine Beschäftigung in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, ist dafür ein Visum erforderlich. Für die Erteilung eines Visums ist die für Ihr Heimatland zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft) zuständig. Das Visumsverfahren wird innerhalb Deutschlands von der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW in Bonn betreut. Diese steht auch Ihnen als potenzielle Arbeitnehmerin/ potenzieller Arbeitnehmer, sowie auch Ihrem voraussichtlichen Arbeitgeber für Rückfragen zur Verfügung.
Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde zur Verfügung.
Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben sich die Grundlagen für einen Aufenthalt als Fachkraft im Bundesgebiet stark gewandelt.
Als Fachkraft gelten Hochschulabsolventen und Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung, deren Abschluss in Deutschland anerkannt ist.
Sofern Sie als Fachkraft einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz in Aussicht haben und sich im Inland befinden, können Sie den "Online-Service zur Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" im Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen beantragen. In vielen Fällen ist durch das Gesetz eine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Daher fügen Sie Ihrem Antrag bitte das Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (siehe: Formularbereich) bei.
Sofern Sie aus dem Ausland für eine Beschäftigung in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, ist dafür ein Visum erforderlich. Für die Erteilung eines Visums ist die für Ihr Heimatland zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft) zuständig. Das Visumsverfahren wird innerhalb Deutschlands von der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW in Bonn betreut. Diese steht auch Ihnen als potenzielle Arbeitnehmerin/ potenzieller Arbeitnehmer, sowie auch Ihrem voraussichtlichen Arbeitgeber für Rückfragen zur Verfügung.
Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde zur Verfügung.
Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben sich die Grundlagen für einen Aufenthalt als Fachkraft im Bundesgebiet stark gewandelt.
Als Fachkraft gelten Hochschulabsolventen und Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung, deren Abschluss in Deutschland anerkannt ist.
Sofern Sie als Fachkraft einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz in Aussicht haben und sich im Inland befinden, können Sie den "Online-Service zur Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" im Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen beantragen. In vielen Fällen ist durch das Gesetz eine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Daher fügen Sie Ihrem Antrag bitte das Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (siehe: Formularbereich) bei.
Sofern Sie aus dem Ausland für eine Beschäftigung in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, ist dafür ein Visum erforderlich. Für die Erteilung eines Visums ist die für Ihr Heimatland zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft) zuständig. Das Visumsverfahren wird innerhalb Deutschlands von der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW in Bonn betreut. Diese steht auch Ihnen als potenzielle Arbeitnehmerin/ potenzieller Arbeitnehmer, sowie auch Ihrem voraussichtlichen Arbeitgeber für Rückfragen zur Verfügung.
Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde zur Verfügung.
Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben sich die Grundlagen für einen Aufenthalt als Fachkraft im Bundesgebiet stark gewandelt.
Als Fachkraft gelten Hochschulabsolventen und Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung, deren Abschluss in Deutschland anerkannt ist.
Sofern Sie als Fachkraft einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz in Aussicht haben und sich im Inland befinden, können Sie den "Online-Service zur Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" im Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen beantragen. In vielen Fällen ist durch das Gesetz eine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Daher fügen Sie Ihrem Antrag bitte das Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (siehe: Formularbereich) bei.
Sofern Sie aus dem Ausland für eine Beschäftigung in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, ist dafür ein Visum erforderlich. Für die Erteilung eines Visums ist die für Ihr Heimatland zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft) zuständig. Das Visumsverfahren wird innerhalb Deutschlands von der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW in Bonn betreut. Diese steht auch Ihnen als potenzielle Arbeitnehmerin/ potenzieller Arbeitnehmer, sowie auch Ihrem voraussichtlichen Arbeitgeber für Rückfragen zur Verfügung.
Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde zur Verfügung.
Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben sich die Grundlagen für einen Aufenthalt als Fachkraft im Bundesgebiet stark gewandelt.
Als Fachkraft gelten Hochschulabsolventen und Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung, deren Abschluss in Deutschland anerkannt ist.
Sofern Sie als Fachkraft einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz in Aussicht haben und sich im Inland befinden, können Sie den "Online-Service zur Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" im Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen beantragen. In vielen Fällen ist durch das Gesetz eine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Daher fügen Sie Ihrem Antrag bitte das Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (siehe: Formularbereich) bei.
Sofern Sie aus dem Ausland für eine Beschäftigung in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, ist dafür ein Visum erforderlich. Für die Erteilung eines Visums ist die für Ihr Heimatland zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft) zuständig. Das Visumsverfahren wird innerhalb Deutschlands von der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW in Bonn betreut. Diese steht auch Ihnen als potenzielle Arbeitnehmerin/ potenzieller Arbeitnehmer, sowie auch Ihrem voraussichtlichen Arbeitgeber für Rückfragen zur Verfügung.
Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde zur Verfügung.
Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben sich die Grundlagen für einen Aufenthalt als Fachkraft im Bundesgebiet stark gewandelt.
Als Fachkraft gelten Hochschulabsolventen und Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung, deren Abschluss in Deutschland anerkannt ist.
Sofern Sie als Fachkraft einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz in Aussicht haben und sich im Inland befinden, können Sie den "Online-Service zur Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" im Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen beantragen. In vielen Fällen ist durch das Gesetz eine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Daher fügen Sie Ihrem Antrag bitte das Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (siehe: Formularbereich) bei.
Sofern Sie aus dem Ausland für eine Beschäftigung in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, ist dafür ein Visum erforderlich. Für die Erteilung eines Visums ist die für Ihr Heimatland zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft) zuständig. Das Visumsverfahren wird innerhalb Deutschlands von der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW in Bonn betreut. Diese steht auch Ihnen als potenzielle Arbeitnehmerin/ potenzieller Arbeitnehmer, sowie auch Ihrem voraussichtlichen Arbeitgeber für Rückfragen zur Verfügung.
Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde zur Verfügung.
Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben sich die Grundlagen für einen Aufenthalt als Fachkraft im Bundesgebiet stark gewandelt.
Als Fachkraft gelten Hochschulabsolventen und Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung, deren Abschluss in Deutschland anerkannt ist.
Sofern Sie als Fachkraft einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz in Aussicht haben und sich im Inland befinden, können Sie den "Online-Service zur Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" im Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen beantragen. In vielen Fällen ist durch das Gesetz eine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Daher fügen Sie Ihrem Antrag bitte das Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (siehe: Formularbereich) bei.
Sofern Sie aus dem Ausland für eine Beschäftigung in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, ist dafür ein Visum erforderlich. Für die Erteilung eines Visums ist die für Ihr Heimatland zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft) zuständig. Das Visumsverfahren wird innerhalb Deutschlands von der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW in Bonn betreut. Diese steht auch Ihnen als potenzielle Arbeitnehmerin/ potenzieller Arbeitnehmer, sowie auch Ihrem voraussichtlichen Arbeitgeber für Rückfragen zur Verfügung.
Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde zur Verfügung.
Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben sich die Grundlagen für einen Aufenthalt als Fachkraft im Bundesgebiet stark gewandelt.
Als Fachkraft gelten Hochschulabsolventen und Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung, deren Abschluss in Deutschland anerkannt ist.
Sofern Sie als Fachkraft einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz in Aussicht haben und sich im Inland befinden, können Sie den "Online-Service zur Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" im Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen beantragen. In vielen Fällen ist durch das Gesetz eine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Daher fügen Sie Ihrem Antrag bitte das Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (siehe: Formularbereich) bei.
Sofern Sie aus dem Ausland für eine Beschäftigung in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, ist dafür ein Visum erforderlich. Für die Erteilung eines Visums ist die für Ihr Heimatland zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft) zuständig. Das Visumsverfahren wird innerhalb Deutschlands von der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW in Bonn betreut. Diese steht auch Ihnen als potenzielle Arbeitnehmerin/ potenzieller Arbeitnehmer, sowie auch Ihrem voraussichtlichen Arbeitgeber für Rückfragen zur Verfügung.
Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde zur Verfügung.
Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben sich die Grundlagen für einen Aufenthalt als Fachkraft im Bundesgebiet stark gewandelt.
Als Fachkraft gelten Hochschulabsolventen und Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung, deren Abschluss in Deutschland anerkannt ist.
Sofern Sie als Fachkraft einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz in Aussicht haben und sich im Inland befinden, können Sie den "Online-Service zur Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" im Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen beantragen. In vielen Fällen ist durch das Gesetz eine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Daher fügen Sie Ihrem Antrag bitte das Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (siehe: Formularbereich) bei.
Sofern Sie aus dem Ausland für eine Beschäftigung in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, ist dafür ein Visum erforderlich. Für die Erteilung eines Visums ist die für Ihr Heimatland zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft) zuständig. Das Visumsverfahren wird innerhalb Deutschlands von der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW in Bonn betreut. Diese steht auch Ihnen als potenzielle Arbeitnehmerin/ potenzieller Arbeitnehmer, sowie auch Ihrem voraussichtlichen Arbeitgeber für Rückfragen zur Verfügung.
Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde zur Verfügung.
Ferdi
Schäfer-Baykal
Sonstige Staaten, Erwerbstätigkeit, Visa-Angelegenheiten, Studierende
Katrin
Uhr
EU-Staaten, Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Selin
Akin
EU-Staaten, Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Tobias
Dicke
EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Tim
Fuhrmann
Stellvertretender Abteilungsleiter | Herausgehobene Sachbearbeitung
Mahmut
Karaca
Sonstige Staaten, Erwerbstätigkeit, Visa-Angelenheiten, Studierende
Vanessa
Schmidt
EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben sich die Grundlagen für einen Aufenthalt als Fachkraft im Bundesgebiet stark gewandelt.
Als Fachkraft gelten Hochschulabsolventen und Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung, deren Abschluss in Deutschland anerkannt ist.
Sofern Sie als Fachkraft einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz in Aussicht haben und sich im Inland befinden, können Sie den "Online-Service zur Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" im Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen beantragen. In vielen Fällen ist durch das Gesetz eine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Daher fügen Sie Ihrem Antrag bitte das Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (siehe: Formularbereich) bei.
Sofern Sie aus dem Ausland für eine Beschäftigung in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, ist dafür ein Visum erforderlich. Für die Erteilung eines Visums ist die für Ihr Heimatland zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft) zuständig. Das Visumsverfahren wird innerhalb Deutschlands von der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW in Bonn betreut. Diese steht auch Ihnen als potenzielle Arbeitnehmerin/ potenzieller Arbeitnehmer, sowie auch Ihrem voraussichtlichen Arbeitgeber für Rückfragen zur Verfügung.
Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde zur Verfügung.
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