Aufenthaltsrecht: Aufenthaltserlaubnis zwecks Studiums

Aktuell gibt es über 1400 ausländische Studierende, Doktorandinnen und Dokotranden, Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler an der Universität Siegen aus über 100 verschiedenen Herkunftsländern. Wissenschaft und akademisches Leben, Studium und Forschung sind ihrem Wesen nach universal und international. Die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Menschen anderer Kulturen und der Gedankenaustausch über globale Zusammenhänge bereichern jede Gesellschaft.

Vor diesem Hintergrund fördert die Ausländerbehörde der Universitätsstadt Siegen unter anderem die Studierenden im Rahmen der Unterstützung aufenthaltsrechtlicher Fragen und Informationen.

Hierbei gibt es einige wichtige Grundsätze zu beachten:

Sofern Sie derzeit noch im Ausland wohnen und ein Studium an der Universität Siegen oder einer anderen Hochschule beabsichtigen, wenden Sie sich bitte zunächst an die zuständige Visastelle der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland. Dort erhalten Sie alle aufenthaltsrechtlichen Informationen, welche zur Genehmigung Ihres Aufenthalts erforderlich sind.

Sollten Sie bereits ein Visum zum Zwecke des Studiums oder studienvorbereitenden Sprachkurses in Siegen durch die deutsche Auslandsvertretung erteilt bekommen haben und in das Bundesgebiet eingereist sein, so können Sie sich hiermit unmittelbar in den Siegener Bürgerbüros anmelden und anschließend Ihren elektronischen Aufenthaltstitel über das Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen mit dem "Online-Service zur Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" beantragen.

Alternativ können Sie das Formular "Antrag auf Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" (siehe Formularbereich) ausfüllen und per E-Mail an abh@​siegen.de senden. In diesem Fall fügen Sie Ihrem Antrag unter Benennung des Aufenthaltszwecks bitte eine Kopie des bisherigen Aufenthaltstitels bei.

Gleiches gilt, wenn Sie bereits über einen elektronischen Aufenthaltstitel zwecks Studiums verfügen und diesen verlängern lassen möchten. Bitte nutzen Sie auch in diesem Fall den "Online-Service zur Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" oder übersenden Sie das Formular "Antrag auf Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" (siehe Formularbereich) per E-Mail an abh@​siegen.de. Im Falle einer gewünschten Verlängerung fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine aktuelle Leistungsübersicht, eine Studienbescheinigung und einen Nachweis über eine ausreichende Sicherung Ihres Lebensunterhalts, sowie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz bei.

Für weitergehende Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde gerne zur Verfügung.

Kontakt

EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
Rathaus Siegen
Raum: 2 (Gebäudeteil C)
Markt 2
57072 Siegen