Behördliche (öffentlich-rechtliche) Namensänderung

Sofern die namensrechtliche Erklärungsmöglichkeiten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht ausreichen, besteht im begründeten Einzelfall bei Vorlage eines wichtigen Grundes die Möglichkeit einer Namensänderung.

Im Rahmen der Antragstellung bei der Wohnsitzgemeinde muss der wichtige Grund, der in der Person der Antragstellerin/des Antragstellers liegen muss, dargestellt werden. Die Darlegung des wichtigen Grundes muss die Notwendigkeit der Namensänderung "praktisch erzwingen".

  • Änderung von anstößigen oder lächerlich klingenden Namen.
  • Änderung von Sammelnamen, wie beispielsweise: Meier, Müller, Schmidt etc.
  • Änderung von langen und besonders umständlichen, beziehungsweise in Schreibweise und/oder Aussprache schwierigen Namen.
  • Änderung von Namen fremdsprachigen Ursprungs.
  • Änderung von Namen mit "ss" oder "ß" sowie Namen mit Umlauten.
  • Änderung von Namen von Pflegekindern usw.

Das Nichtgefallen eines Namens allein reicht demnach beispielsweise für eine behördliche (öffentlich-rechtliche) Namensänderung nicht aus.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung (jeweils immer für die Person(en) deren Namen geändert werden/soll(en):

  • Ausführliche schriftliche Begründung für die beantragte Namensänderung
  • Ablichtung des Geburtenregisters [anzufordern beim Geburtsstandesamt]
  • Bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde
  • Antragsteller(in) verheiratet ist: beglaubigte Ablichtung des Heiratseintrages [anzufordern beim Eheschließungs-Standesamt]
  • Ehe aufgelöst: Nachweis der Auflösung [beispielsweise: Rechtskräftiges Scheidungsurteil: Sterbeurkunde des Ehepartners]
  • Aufenthaltsbescheinigung [erhältlich: in den Bürgerbüros der Stadt Siegen]
  • Führungszeugnis - für Personen ab dem 14. Lebensjahr [erhältlich in den Bürgerbüros der Stadt Siegen; bitte bei Verwendungszweck angeben: Behördliche Namensänderung; Empfänger: Standesamt Siegen]
  • Nachweise eventuell bisheriger Namensänderungen [beispielsweise: Erklärungen nach § 94 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)]
  • Registrierschein [für Spätaussiedler und Vertriebene]
  • Spätaussiedlerbescheinigung/Vertriebenenausweis
  • Einbürgerungsurkunde

Wenn der Antrag für ein minderjähriges Kind nur von einem Elternteil gestellt wird:

  • Stellungnahme des anderen Elternteils

Wichtig!
Für alle Urkunden/Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache gefertigt sind, ist eine von einem in Deutschland gerichtlich anerkannten oder ermächtigten Übersetzer gefertigte Übersetzung beizufügen.

Kontakt

Stadt Siegen
Standesamt
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen

Telefon: 0271 404-0
E-Mail: standesamt@​siegen.de


Generelle Erreichbarkeit

Für die Vorsprache von

  • Geburtenanmeldungen,
  • Sterbefällen und
  • Anmeldungen zur Eheschließung 

bitten wir um vorherige Terminvereinbarung!


Urkundenstelle

Aufgrund der aktuellen Situation sind keine persönlichen Vorsprachen bei der Urkundenstelle möglich!