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Sofern die namensrechtliche Erklärungsmöglichkeiten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht ausreichen, besteht im begründeten Einzelfall bei Vorlage eines wichtigen Grundes die Möglichkeit einer Namensänderung.
Im Rahmen der Antragstellung bei der Wohnsitzgemeinde muss der wichtige Grund, der in der Person der Antragstellerin/des Antragstellers liegen muss, dargestellt werden. Die Darlegung des wichtigen Grundes muss die Notwendigkeit der Namensänderung "praktisch erzwingen".
Das Nichtgefallen eines Namens allein reicht demnach beispielsweise für eine behördliche (öffentlich-rechtliche) Namensänderung nicht aus.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung (jeweils immer für die Person(en) deren Namen geändert werden/soll(en):
Wenn der Antrag für ein minderjähriges Kind nur von einem Elternteil gestellt wird:
Wichtig!
Für alle Urkunden/Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache gefertigt sind, ist eine von einem in Deutschland gerichtlich anerkannten oder ermächtigten Übersetzer gefertigte Übersetzung beizufügen.
Stadt Siegen
Standesamt
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
E-Mail: standesamt@siegen.de
Für die Vorsprache von
bitten wir um vorherige Terminvereinbarung!
Aufgrund der aktuellen Situation sind keine persönlichen Vorsprachen bei der Urkundenstelle möglich!
Stadt Siegen
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57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
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