Verwaltung Übergangsheime/angemieteter Unterkünfte

Zur Verwaltung der Unterkünfte gehört auch die Wahrnehmung von Vertragsangelegenheiten (Abschluss von Mietverträgen, Mietzahlungen, Verträge SVB, Telekom).

Bei Anmietung von Mietobjekten erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem Vermieter sowie die Objektbesichtigung und die Verhandlung zum Mietvertrag.