Unterbringung

Unterbringung der aufzunehmenden Flüchtlinge/Spätaussiedler/Schutzbefohlenen in den städtischen Übergangsheimen und dem zu Unterbringungszwecken angemieteten Wohnraum.

Die Zuweisungen erfolgen in der Regel durch die Bezirksregierung Arnsberg.

Es erfolgt dann eine Einweisung in die Unterkünfte.