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Petra
Drobe
Geschäftszimmer
Stellen Sie einen Scheidungsantrag bei Gericht und haben minderjährige Kinder, so informiert das Familiengericht den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) des Jugendamtes über das Scheidungsverfahren. Der ASD wirkt im familiengerichtlichen Verfahren mit und gibt nach einer Beratung mit Ihnen eine gutachterliche Stellungnahme ab. In strittigen Fällen sucht er gemeinsam mit den Eltern nach Möglichkeiten, eine einvernehmliche Lösung; sowohl für das Sorgerecht als auch für das Umgangsrecht, zu erarbeiten.
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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