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Wenn Sie gewerbsmäßig als Pfandleiher/ Pfandleiherin oder Pfandvermittler/ Pfandvermittlerin tätig werden möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde gemäß § 34 Gewerbeordnung (GewO).
Das Formular "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Pfandleiher gemäß § 34 Gewerbeordnung (GewO)" erhalten Sie in unserem Formularbereich (siehe Formulare & Publikationen).
Dem Antrag sind zur Bearbeitung und zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit die nachfolgend aufgeführten Unterlagen beizufügen:
Der Antrag auf Erlaubnis für ein Pfandleihgewerbe oder der Antrag auf Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers kann auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) gestellt werden:
1.000 Euro
Wenn Sie gewerbsmäßig als Pfandleiher/ Pfandleiherin oder Pfandvermittler/ Pfandvermittlerin tätig werden möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde gemäß § 34 Gewerbeordnung (GewO).
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Dem Antrag sind zur Bearbeitung und zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit die nachfolgend aufgeführten Unterlagen beizufügen:
Der Antrag auf Erlaubnis für ein Pfandleihgewerbe oder der Antrag auf Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers kann auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) gestellt werden:
1.000 Euro
Nadine
Otterbach
Gewerbeangelegenheiten: Gewerbean-/um-/-abmeldung, Gewerbeauskünfte, Gewerbezentralregisterauszüge, Reisegewerbe, Wochenmärkte, Spielhallen, Pfandleihgewerbe
Marvin
Röcher
Gewerbeangelegenheiten: Gewerbean-/um-/-abmeldung, Gewerbeauskünfte, Gewerbezentralregisterauszüge, Reisegewerbe, Wochenmärkte, Spielhallen, Pfandleihgewerbe
Wenn Sie gewerbsmäßig als Pfandleiher/ Pfandleiherin oder Pfandvermittler/ Pfandvermittlerin tätig werden möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde gemäß § 34 Gewerbeordnung (GewO).
Das Formular "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Pfandleiher gemäß § 34 Gewerbeordnung (GewO)" erhalten Sie in unserem Formularbereich (siehe Formulare & Publikationen).
Dem Antrag sind zur Bearbeitung und zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit die nachfolgend aufgeführten Unterlagen beizufügen:
Der Antrag auf Erlaubnis für ein Pfandleihgewerbe oder der Antrag auf Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers kann auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) gestellt werden: