Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen

Obwohl im Stadtgebiet Siegen jedes Jahr zirka 180 bis 230 Katzen unter der Federführung des Tierschutzvereins und des Katzenschutzvereins kastriert werden, steigt die Anzahl der Katzen immer weiter an. Allein im Jahr 2010 wurden im Tierheim Siegen zirka 700 Katzen als Findlinge registriert oder von Haltern abgegeben. Die Kapazität des Katzenhauses ist dadurch bereits erschöpft. Durch immer mehr Katzen werden vermehrt Krankheiten unter den Katzen verbreitet, Singvögel bejagt und die Allgemeinheit belästigt. Das Tierheim Siegen wird durch als Fundtiere und halbverwilderter Jungtiere abgegebene herrenlose Katzen, oft auch ganze Würfe, belegt, so dass von zuhause weggelaufene Katzen kaum noch aufgenommen und an den Besitzer zurückgegeben werden können.

Ursache für den ständigen "Nachschub" von Katzen sind nicht zuletzt Tiere, die sich zwar in menschlicher Obhut befinden, sich jedoch regelmäßig im Freien aufhalten und nicht kastriert sind. Jede vermehrungsfähige Katze, die frei draußen laufen darf, wird sich früher oder später vermehren und kann zweimal im Jahr jeweils 4 bis 6 Nachkommen zeugen. Diese Nachkommen können selbst ab dem Alter von 6 Monaten wieder neue Katzen zeugen. Die hohe Populationsdichte freilebender Katzen birgt auch eine gesundheitliche Gefährdung für Menschen, da sich in menschlicher Obhut lebende Freigängerkatzen Krankheitserreger übertragen können.

Die Kastration bietet für Katzen und ihre Halter neben der Verhinderung von Nachwuchs weitere entscheidende Vorteile. Die Lebenserwartung und der Gesundheitszustand kastrierter Katzen und Kater ist deutlich höher, da sie weniger den Drang verspüren, zu streunen. Die Gefährdung durch den Straßenverkehr reduziert sich dadurch erheblich. Sie werden auch seltener in Revierstreitigkeiten verwickelt, was ihr Verletzungsrisiko vermindert.

Das regelmäßige Füttern von unkastrierten Katzen unterstützt die unkontrollierte Vermehrung und ist genauso verantwortungslos und wenig tierschutzgerecht. Deshalb muss auch derjenige, der regelmäßig Katzen füttert, für die Kastration der gefütterten Katzen sorge.

Kennzeichnung

Nur durch die Kennzeichnung kann die erfolgte Kastration nachvollzogen und geprüft werden. Außerdem ist die Kennzeichnung von Freigängerkatzen sinnvoll, um diese bei Abgabe im Tierheim einem Halter zuordnen und zurückgeben zu können.

Kastrations- und Kennzeichnungspflicht

Am 10. Juni 2011 ist eine Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen im Stadtgebiet Siegen in Kraft getreten. Danach haben alle Katzenhalter/-innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, diese vorher von einem Tierarzt kastrieren und mittels einer Tätowierung oder eines Mikrochips kennzeichnen zu lassen.

Die "Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen" finden Sie in unserem Formularbereich.

Ausnahmen von der Kastrationspflicht

Die Ordnungsabteilung der Stadt Siegen erteilt Ausnahmegenehmigungen von der Kastrationspflicht für die Zucht von Katzen und auch in begründeten Einzelfällen. Voraussetzung: Eine Kontrolle und Versorgung der Nachkommen ist sichergestellt. 

Kontakt

Geschäftszimmer, Fundbüro
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