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Patrick
Huckestein
Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | Kampfmittelbeseitigung, Zivilschutz, Jugendschutzgesetz, Unterbringung im Rahmen des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG), Bekämpfung Schwarzarbeit
Bilal
Alkan
Zivilschutz, Landeshundegesetz, Kampfmittel
Bei Erdarbeiten werden auch heute noch regelmäßig verschiedene Kampfmittel gefunden, welche überwiegend aus dem Zweiten Weltkrieg stammen, wie beispielsweise Granaten, Munition, Waffen, Zünder, Bomben, Minen usw.
Die Beseitigung von Kampfmitteln ist Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden.
Kampfmittelüberprüfungen finden statt, wenn Flächen erschlossen oder neu bebaut werden sollen. Baurechtlich ist hier eine Kampfmittelüberprüfung durch die örtliche Ordnungsbehörde vorgeschrieben. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Ordnungsbehörden hierfür einen Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) zur Seite.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg.
Bei Kampfmittelfunden jeder Art ist ausnahmslos höchste Vorsicht geboten! Kampfmittel dürfen nicht berührt werden. Wurde ein Kampfmittel aufgenommen, so ist es vorsichtig abzulegen. Sollte das Kampfmittel mit einer Baumaschine aufgehoben worden sein, ist es in der entsprechenden Position zu belassen; die Maschine ist abzustellen und zu verlassen.
Anschließend ist die Fundstelle abzusperren. Das bedeutet, dass Unbefugte ferngehalten werden und vor dem Kampfmittel gewarnt werden müssen. Das Kampfmittel ist unverzüglich der örtlichen Ordnungsbehörde über die Rufnummer (0271) 404-0 zu melden. Außerhalb der Dienstzeiten der Stadtverwaltung ist der Fund über die Notrufnummern 110 oder 112 anzuzeigen.
Gemäß § 13 Satz 2 BauO NRW 2018 müssen Baugrundstücke für bauliche Anlagen entsprechend geeignet sein. Dies beinhaltet auch die Überprüfung des Grundstücks auf Kampfmittel. Aus diesem Grund ist für das Stadtgebiet Siegen ein 'Antrag auf Kampfmittelüberprüfung' notwendig. Diesen Antrag können Sie über perOnline-Service "Antrag auf Kampfmittelüberprüfung" stellen.
Dem Antrag sind verschiedene Unterlagen beizufügen - unter anderem Lagepläne mit gekennzeichneter Untersuchungsfläche.
Einen Lageplan können Sie über folgende Schritte kostenfrei erhalten:
Das Ordnungsamt Siegen veranlasst aufgrund dieser Unterlagen im ersten Schritt eine Luftbildauswertung.
Im Anschluss an diese Luftbildauswertung erstellt der KBD einen Bericht und empfiehlt das weitere Vorgehen. Hierbei kann es sich entweder um die Mitteilung handeln, dass nicht von einer Kampfmittelbelastung auszugehen ist. In diesem Fall ist in Bezug auf eine Kampfmittelüberprüfung nichts weiter zu veranlassen.
Möglich ist aber auch, dass mit Hilfe der Luftbildauswertung eine Kampfmittelbelastung der untersuchten Fläche nicht ausgeschlossen bzw. konkret festgestellt werden konnte. Dann wird die Fläche durch den KBD im Rahmen einer Kampfmitteldetektion untersucht. Hier ist insbesondere auf die Technische Verwaltungsvorschrift für die Kampfmittelbeseitigung im Land Nordrhein-Westfalen zu verweisen, der alle wichtigen Informationen entnommen werden können [siehe: https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/kampfmittelbes_verwaltungsvorgaben.pdf].
Bitte nehmen Sie diese Verwaltungsvorschrift als Antragsteller unbedingt zur Kenntnis!
Soweit die Kampfmitteldetektion des KBD auf Verdachtspunkte hinweist, bei denen es sich um Kampfmittel handeln kann, so wird eine Kampfmittelbeseitigung durchgeführt. Diese Maßnahme findet in aller Regel unter Federführung des KBD statt.
Die Luftbildauswertung, die Kampfmitteldetektion und die etwaige Beseitigung von Kampfmitteln werden Ihnen in der Regel nicht in Rechnung gestellt.
Für etwaige Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch an die städtische Ordnungsbehörde unter (0271) 404-1519 oder (0271) 404-0.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass das hier beschriebene Verfahren das reguläre Kampfmittelüberprüfungsverfahren darstellen soll. Im Einzelfall sind Abweichungen immer möglich, welche aber stets in Abstimmung mit der Ordnungsverwaltung und dem KBD erfolgen. Das gilt selbstverständlich auch für das hier beschriebene Verfahren.
[Online-Service]