Jugendgerichtshilfe

Wenn sich junge Menschen strafbar gemacht haben, kommen viele Fragen auf. 

Der Verein Brücke Siegen e.V. informiert über den weiteren Verlauf mit der Justiz, besprecht die Hintergründe sowie Folgen und berät über mögliche Hilfsangebote. Das Angebot richtet sich sowohl an alle Jugendlichen (zur Tatzeit 14 bis 17 Jahre) und Heranwachsenden (zur Tatzeit 18 bis 21 Jahre), die straffällig geworden sind, als auch an deren Familien. Auch Eltern von (strafunmündigen) Kindern unter 14 Jahren können sich bei den Verein "Brücke Siegen e.V. beraten lassen. Das Angebot ist freiwillig und kostenlos.


Kontakt

Brücke Siegen e.V.
E-Mail: juhis@​bruecke-siegen.de 

Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)

Kontakt

Jugendgerichtshilfe (Teilbereich der Abteilung 5/3 Soziale Dienste)
Raum: 2.1
Fludersbach 46
57074 Siegen
Jugendgerichtshilfe (Teilbereich der Abteilung 5/3 Soziale Dienste)
Raum: 2.2
Fludersbach 46
57074 Siegen
Jugendgerichtshilfe (Teilbereich der Abteilung 5/3 Soziale Dienste)
Raum: 2.4
Fludersbach 46
57074 Siegen