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Jugendgerichtshilfe
Jugendliche und junge Erwachsene, die straffällig geworden sind, erhalten durch die Jugendgerichtshilfe beim Jugendamt Begleitung und Unterstützung. Die Jugendgerichtshilfe wirkt neben der Betreuung auch im Strafverfahren mit. Bei Diversionen, in denen es darum geht, bei leichten und minderschweren Delikten von der Strafverfolgung abzusehen, leistet die Jugendgerichtshilfe unterstützende erzieherische Maßnahmen ein. Die Jugendgerichtshilfe bietet darüber hinaus Sozialpädagogische Gruppenarbeit mit Jugendlichen und Soziale Trainingskurse für straffällig gewordene Jugendliche an.