Hausrecht und Verhalten in der Stadtbibliothek Siegen

Der Leitung der Stadtbibliothek Siegen steht das Hausrecht zu. Die Ausübung des Hausrechts kann auf das Bibliothekspersonal übertragen werden. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Es wird erwartet, dass sich jede Benutzerin und Benutzer rücksichtsvoll und angemessen verhält.

Dabei ist insbesondere zu beachten, dass

  • das Essen und Trinken außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche nicht gestattet ist;
  • Tiere nicht mitgebracht werden dürfen;
  • Mappen, Taschen und andere Behältnisse während des Bibliotheksbesuches in den dafür vorgesehenen Taschenschränken einzuschließen sind;
  • für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände des Benutzers die Bibliothek keine Haftung übernimmt.

Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek Siegen (Benutzungsordnung)
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 44.010]

Kontakt

Stellvertretende Arbeitsgruppenleiterin
KrönchenCenter
Raum: 1.08 (1. Obergeschoss)
Markt 25
57072 Siegen
KrönchenCenter
Raum: 1.12 (1. Obergeschoss)
Markt 25
57072 Siegen