Fassadenreinigung

Für die Reinigung von Fassaden mit Hilfe von Hochdruckreinigern ist eine Genehmigung von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein einzuholen. Diese beteiligt und informiert ihrerseits die jeweils betroffene Kommune (zuständig für die Stadt Siegen ist der Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen).

Da in der Indirekteinleiter-Verordnung keine Grenzwerte für Reinigungs-Abwässer definiert sind, richtet sich die Zulässigkeit einer Einleitung der Abwässer in die kommunale Kanalisation nach der jeweiligen kommunalen Abwassersatzung. Die dort vorgegebenen Grenzwerte sind einzuhalten.