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Für die Reinigung von Fassaden mit Hilfe von Hochdruckreinigern ist eine Genehmigung von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein einzuholen. Diese beteiligt und informiert ihrerseits die jeweils betroffene Kommune (zuständig für die Stadt Siegen ist der Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen).
Da in der Indirekteinleiter-Verordnung keine Grenzwerte für Reinigungs-Abwässer definiert sind, richtet sich die Zulässigkeit einer Einleitung der Abwässer in die kommunale Kanalisation nach der jeweiligen kommunalen Abwassersatzung. Die dort vorgegebenen Grenzwerte sind einzuhalten.
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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