Bewohnerparken

+++ Hinweis: Dieser Service ist aktuell nicht verfügbar! +++

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Bewohner-Parkausweis zu bekommen?

  • Sie wohnen innerhalb einer Bewohner-Parkzone im Stadtgebiet Siegen und sind dort gemeldet.
  • Sie sind Halterin/ Halter eines Fahrzeuges oder nutzen es nachweislich dauernd.
  • Sie besitzen keine Garage oder keinen Stellplatz auf einem Privatgrundstück.

Wie kann der Bewohner-Parkausweis erstmalig beantragt oder verlängert werden?

Sie können den Bewohner-Parkausweis im Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen per nachfolgendem Online-Service erstmalig beantragen oder verlängern.

Hinweis: Eine Verlängerung kann maximal zwei Wochen vor Ablauf des aktuellen Bewohnerparkausweises beantragt werden!

Online-Service

Online-Service "Bewohner-Parkausweis"

Voraussetzung: Zur Nutzung dieses Online-Services benötigen Sie ein Nutzerkonto. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie ein Servicekonto entweder im Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen oder im Servicekonto.NRW. Die Nutzung des Servicekontos ist kostenlos.

Nach Antragsstellung und Verifizierung (automatisierte Datenprüfung) sowie erfolgreicher Zahlung über die Bezahlseite der Stadt Siegen (Zahlung per PayPal oder giropay) steht Ihnen der Bewohner-Parkausweis als PDF-Dokument in Ihrem Servicekonto-/ Serviceportal-Postfach (Meine Anträge) zum Abruf (Download) zur Verfügung.

Diesen können Sie ausdrucken und in Ihr Fahrzeug legen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).

Sollten Sie nicht Halterin/ Halter des Kraftfahrzeugs sein, ist eine Halterbescheinigung notwendig. Diese können Sie im Onlineantrags-Prozess zeitgleich mit dem Fahrzeugschein hochladen. Das Formular "Bewohnerparkausweis: Nutzungsbescheinigung der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters" (Halterbescheinigung) finden Sie im Bereich "Formulare & Publikationen" (siehe unten).

Wo kann ich mit diesem Ausweis parken?

Der Ausweis berechtigt, innerhalb der jeweiligen Bewohner-Parkzone unter Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu parken.

Bitte beachten!
Der Bewohner-Parkausweis berechtigt lediglich innerhalb der jeweiligen Zone zu parken, er stellt jedoch keinen Anspruch auf einen Parkplatz dar!

Wie lange ist der Bewohner-Parkausweis gültig?

Der Ausweis ist für ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig und kann jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Fahrzeugwechsel

Durch Vorlage des alten Parkausweises, des Personalausweises und des neuen Fahrzeugscheines (Bestätigung Fahrzeughalter) kann ein neuer Bewohner-Parkausweis kostenlos beantragt werden.

Veränderungen: Wohnung, Fahrzeug, Garage bzw. Stellplatz 

Alle Veränderungen bezüglich Wohnung, Fahrzeug, Garage bzw. Stellplatz sind der Stadt Siegen unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Eine Nichtmitteilung hat den Widerruf des Parkausweises zur Folge.

Neuantrag: 30,00 Euro
(Gültigkeitszeitraum: ein Jahr ab Antragstellung)

Verlängerung: 30,00 Euro
(Gültigkeitszeitraum: ein Jahr ab Ablaufdatum)

Personalausweis und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).

Sollten Sie nicht Halterin/ Halter des Kraftfahrzeugs sein, ist eine Halterbescheinigung notwendig. Diese können Sie im Onlineantrags-Prozess zeitgleich mit dem Fahrzeugschein hochladen. Das Formular "Bewohnerparkausweis: Nutzungsbescheinigung der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters" (Halterbescheinigung) finden Sie im Punkt "Formulare" (siehe unten).

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