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EU-Staaten, Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
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Sonstige Staaten, Erwerbstätigkeit, Visa-Angelegenheiten, Studierende
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EU-Staaten, Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
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Grundsätzlich können auch Aufenthaltstitel zur Teilnahme an einem Sprachkurs, welcher nicht der Studienvorbereitung dient, des Besuchs einer allgemeinbildenden Schule oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch erteilt und verlängert werden.
Sofern Sie derzeit noch im Ausland wohnen und die Teilnahme an einem studienunabhängigen Sprachkurs oder einem Schüleraustausch beabsichtigen, wenden Sie sich bitte zunächst an die zuständige Visastelle der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland. Dort erhalten Sie alle aufenthaltsrechtlichen Informationen, welche zur Genehmigung Ihres Aufenthalts erforderlich sind.
Sollten Sie bereits ein entsprechendes Einreisevisum erhalten haben und in die Bunderepublik Deutschland eingereist sein, so können Sie sich hiermit unmittelbar in einem der vier Bürgerbüros anmelden und anschließend Ihren elektronischen Aufenthaltstitel über das Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen mit dem "Online-Service zur Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" beantragen.
Alternativ können Sie das Formular "Antrag auf Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" (siehe Formularbereich) ausfüllen und per E-Mail an abh@siegen.de senden. In diesem Fall fügen Sie Ihrem Antrag unter Benennung des Aufenthaltszwecks bitte eine Kopie Ihres Nationalpasses und Ihres bisherigen Visums bei.
Gleiches gilt, wenn Sie bereits über einen elektronischen Aufenthaltstitel zwecks Studiums verfügen und diesen verlängern lassen möchten. Bitte nutzen Sie auch in diesem Fall den "Online-Service zur Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" oder übersenden Sie das Formular "Antrag auf Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" (siehe Formularbereich) per E-Mail an abh@siegen.de. Im Falle einer gewünschten Verlängerung fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine aktuelle Leistungsübersicht, eine Schulbescheinigung und einen Nachweis über eine ausreichende Sicherung Ihres Lebensunterhalts, sowie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz bei.
[PDF-Dokument]
[Online-Service]