Aufenthaltsrecht: Aufenthaltserlaubnis für Kinder

Grundsätzlich benötigt jeder Ausländer, der sich dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten möchte, ein Aufenthaltsrecht. Auch minderjährige Kinder sind von dieser Pflicht nicht befreit.

Sofern Sie in Siegen wohnen und vor kurzem Eltern geworden sind und Ihr Kind eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, werden Sie von der Ausländerbehörde angeschrieben und in der Regel zur Vorlage eines Nationalpasses und Beantragung eines entsprechenden Aufenthaltstitels für Ihr Kind aufgefordert. Sie können sich daher bereits jetzt mit Ihren Heimatbehörden in Verbindung setzen, um die Ausstellung eines Nationalpasses für ihr Kind zu beantragen. Sobald dieser vorliegt, kann durch die Ausländerbehörde abschließend geprüft werden, welcher Aufenthaltstitel für Ihr Kind erteilt werden kann.

Sollte Ihr Kind bereits über einen Aufenthaltstitel verfügen und Sie möchten diesen verlängern lassen, können Sie die Verlängerung des Aufenthaltstitels im Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen mit dem "Online-Service zur Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" beantragen.

Alternativ können Sie das Formular "Antrag auf Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels" (siehe Formularbereich) ausfüllen und per E-Mail an abh@​siegen.de senden. In diesem Fall fügen Sie Ihrem Antrag unter Benennung des Aufenthaltszwecks bitte eine Kopie des bisherigen Aufenthaltstitels bei.

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