Grundstücksangebot

Wetzlarer Straße (Siegen-Mitte/ Siegener Lindenberg)

Vergabe eines unbebauten Grundstücks im Wege des Erbbaurechts

  • Das im Wege des Erbbaurechts auszugebende Grundstück befindet sich im Wohngebiet am Siegener Lindenberg.
  • Das Grundstück ist sofort verfügbar.
  • Die Grundstücksfläche umfasst 1.464 m².

Grundlegende Informationen sowie die Anforderungen an die baurechtlichen Gegebenheiten sind dem nachfolgend angebotenen Exposé zu entnehmen (siehe Seite 3 des Exposés). Ebenfalls sind dort Angaben zu den Besonderheiten des Grundstücks sowie der Lage zu finden. 

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe
Liegenschaften
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: 0271 404-2407
E-Mail: liegenschaften@​siegen.de 

Bewerbungsverfahren, Bewertung und Konzeptvorschläge

Die Ausschreibung für den Verkauf des Grundstücks ist zeitlich befristet. Die Frist zur Einreichung der Bewerbungs- und Konzeptunterlagen endet mit Ablauf des 31. Oktober 2026.

Die Bewerbungsunterlagen sind inklusive einer städtebaulichen Konzeption und einem Erbbauzinsvorschlag schriftlich per E-Mail oder per nachfolgend angebotenem Online-Service einzureichen:

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 4/5-3 Liegenschaften
Frau Oberländer
Rathaus Geisweid/ Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: 0271 404-2406
E-Mail: liegenschaften@​siegen.de 


Die Bewertung der eingehenden Bewerbungen erfolgt gemäß der im Exposé dargelegten Bewertungskriterien. Im Vordergrund steht dabei die städtebauliche Konzeption. 

Ob und unter welchen Voraussetzungen das Grundstück im Wege des Erbbaurechts überlassen wird, bleibt der Entscheidung der Universitätsstadt Siegen vorbehalten. Vorgesehen ist grundsätzlich die Vergabe an den Bewerbenden mit der höchsten Punktzahl. 

Da die Bauaufsicht der Stadt Siegen die Konzeptvorschläge auch planungsrechtlich begutachtet, ist eine Einreichung aussagekräftiger Unterlagen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan im Maßstab 1:500 mit Angaben zu den erforderlichen Stellplätzen
  • Grundriss, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:200 zwecks Nachweis des erforderlichen Einfügens mit Darstellung der Gebäudehöhen in Bezug auf die Straße und die maßgebliche umgebende Bebauung
  • Beschreibung des geplanten Vorhabens.

Die Einreichung dieser Unterlagen ist die zwingende Voraussetzung, um eine vorläufige Beurteilung des Vorhabens zu ermöglichen. Die Einschätzung stellt keine abschließende Prüfung dar - es handelt sich ausschließlich um eine erste Bewertung im planungsrechtlichen Rahmen.