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Grundlegende Informationen sowie die Anforderungen an die baurechtlichen Gegebenheiten sind dem Exposé zu entnehmen. Ebenfalls finden Sie dort Angaben zu den Besonderheiten des Grundstücks sowie der Lage.
Die Ausschreibung für den Verkauf der Grundstücke ist zeitlich befristet. Für eine erste Interessenbekundung endet die vorgesehene Frist am 31. März 2026. Es ist vorgesehen, den Bewerberinnen und Bewerbern, die sich bis zum vorgenannten Datum gemeldet haben, die Möglichkeit der Besichtigung der Grundstücke und auch der aufstehenden Bebauung zu geben. Dafür stehen Zeitslots in der Kalenderwoche 16 (13. bis 17. März 2026) zur Verfügung. Um Kontaktaufnahme mit Frau Oberländer zur Buchung eines solchen Zeitslots wird gebeten.
Die Frist zur endgültigen Einreichung der Bewerbungs- und Konzeptunterlagen endet mit Ablauf des 14. Juni 2026.
Reichen Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen inklusive Konzeption und einem Kaufpreisvorschlag bitte schriftlich, per E-Mail oder per Online-Service über das Serviceportal der Stadt Siegen ein:
Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 4/5-3 Liegenschaften
Frau Oberländer
Rathaus Geisweid/ Lindenplatz 7
57078 Siegen
E-Mail: s.oberlaender@siegen.de
Die Zuschlagsentscheidung erfolgt auf Grundlage einer Gesamtbewertung.
Diese setzt sich wie folgt zusammen:
Für eine erfolgreiche Bewerbung sind ein starkes städtebauliches Konzept und ein marktgerechter Preis gleichermaßen ausschlaggebend, da beide Kriterien identisch gewichtet in die Bewertung einfließen.
Die Stadt Siegen behält sich die Entscheidung, ob und zu welchen Bedingungen die Grundstücke veräußert werden, ausdrücklich vor. Vorgesehen ist grundsätzlich die Vergabe an die Bewerberin/ den Bewerber mit der höchsten Punktzahl.
Da eine planungsrechtliche Begutachtung Ihres Konzeptvorschlages durch die Bauaufsicht der Stadt Siegen erfolgt, ist die Einreichung von aussagekräftigen Unterlagen unbedingt erforderlich [Lageplan inklusive Angaben zu erforderlichen Stellplätzen und Verortung im Maßstab 1:500 | Grundrisse, Schnitte und Ansichten - bei Neubau zwecks Nachweises des erforderlichen Einfügens mit Darstellung der Gebäudehöhen in Bezug auf die Straße und die maßgebliche umgebende Bebauung - im Maßstab 1:200 | Beschreibung des Vorhabens].
Die Einreichung dieser Unterlagen ist Voraussetzung, damit eine vorläufige Beurteilung Ihres Vorhabens erfolgen kann. Bitte beachten Sie, dass diese Einschätzung keine abschließende Prüfung darstellt, sondern lediglich eine erste Bewertung im planungsrechtlichen Rahmen.
Stadt Siegen
Arbeitsgruppe
Liegenschaften
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefon: 0271 404-2407
E-Mail: liegenschaften@siegen.de
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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