Illegale Graffitis an Hauswänden, Mauern, Toreinfahrten und anderen baulichen Anlagen haben vor allem in der Innen- und Oberstadt in den vergangenen Jahren immer wieder das Stadtbild beeinträchtigt. Die Reinigung der Flächen ist häufig mit erheblichen Kosten verbunden. Ziel des neuen Förderprogramms ist es daher, betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer finanziell zu entlasten und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität sowie die Attraktivität des öffentlichen Raums nachhaltig zu verbessern.
Die Stadt Siegen startet das Programm zunächst als Pilotprojekt. Für das Jahr 2026 stehen dafür 25.000 Euro im Haushalt bereit. Später soll anhand der Erfahrungswerte geprüft werden, ob die Förderung auch auf weitere Stadtteile oder das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet wird.
Förderfähig sind sowohl die Entfernung bestehender Graffiti mit anschließendem Schutzanstrich als auch vorbeugende Maßnahmen ohne vorhandene Farbschmierereien. Nicht förderfähig ist hingegen die reine Entfernung eines Graffitos ohne anschließende Versiegelung der betroffenen Fläche. Der Schutzanstrich dient dazu, Fassaden dauerhaft zu versiegeln, sodass Sprühfarbe leichter und rückstandslos entfernt werden kann, beispielsweise mit einem Hochdruckreiniger.
Bei vorhandenen Graffiti werden die Kosten für die Entfernung, die Vorreinigung, das Überstreichen sowie den anschließenden Schutzanstrich mit bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 50 Euro pro Quadratmeter behandelter Fläche, bezuschusst. Bei vorbeugenden Maßnahmen ohne vorhandene Graffiti werden die Vorreinigung und der Schutzanstrich ebenfalls mit bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 35 Euro pro Quadratmeter behandelter Fläche, gefördert.
Die maximale Fördersumme beträgt in beiden Fällen 2.500 Euro pro Immobilie. Damit können bis zu 50 Quadratmeter Fassadenfläche gefördert werden. Pro Immobilie kann einmal jährlich ein Zuschuss bewilligt werden. Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden innerhalb des Geltungsbereichs können den Antrag über das Serviceportal der Stadt Siegen (Zum Serviceportal…) stellen. Dem Antrag sind ein Angebot eines geeigneten Fachbetriebs, ein Foto der betroffenen Fassadenfläche sowie eine Kopie der zuvor eingereichten Strafanzeige beizufügen. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Bewilligung des Zuschusses.
Die Stadt weist zudem darauf hin, dass das Überstreichen eines Graffitos im bestehenden Fassadenfarbton sowie das Aufbringen eines transparenten Schutzanstrichs nicht eigens genehmigt werden muss, vor dem Hintergrund etwaiger Bestimmungen der Gestaltungssatzung Innenstadt.