Wohngeld

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.

Broschüre "Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für-Schritt"

Die Broschüre des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen "Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für-Schritt zum Wohngeld" finden Sie in unserem Download-Bereich.

Weitere Informationen

Informationen zum Wohngeld auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Fragen und Antworten zum Thema Wohngeld

Was genau ist Wohngeld?

Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung für einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger, um die Kosten des angemessenen Wohnens zu sichern. Es werden zwei Formen unterschieden:

  • Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen
  • Wohngeld als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung besitzen.

Bewilligungsvoraussetzungen

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld vorliegt, hängt von den nachfolgenden Bedingungen ab:

  • Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe des Gesamteinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Es bedarf einer eingehenden Einzelfallprüfung.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Mieterinnen und Mieter laut Mietvertrag (bei Mietzuschuss) bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer (bei Lastenzuschuss):

  • Rentnerinnen und Rentner
  • Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I
  • Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen
  • Studentinnen und Studenten.

Wer ist nicht antragsberechtigt?

Wohngeld erhält nicht, wer andere Sozialleistungen bezieht, in denen die Wohnkosten bereits enthalten sind. Dies sind zum Beispiel Bezieherinnen und Bezieher folgender Leistungen:

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch
  • Alleinlebende, die dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen zur Ausbildungsförderung haben (zum Beispiel BAföG, BAB).

Leben in Ihrem Haushalt sowohl Personen, die grundsätzlich antragsberechtigt sind als auch solche, die nicht antragsberechtigt sind, handelt es sich um einen sogenannten "Mischhaushalt". In diesem Fall kann ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden. Reichen Sie bitte entsprechende Nachweise zu allen Haushaltsangehörigen ein.

Zahlung Wohngeld/ Bewilligungszeitraum

Werden die Voraussetzungen erfüllt, so wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Die Zahlung erfolgt ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Danach muss rechtzeitig (frühestens jedoch zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes) ein Weiterleistungsantrag gestellt werden.

Ihr Weg zur Antragstellung

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen entsprechenden förmlichen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Die erforderlichen Vordrucke können Sie auf verschiedenen Wegen erhalten:

Online-Antrag

Für die unverbindliche Berechnung Ihres ggf. bestehenden Wohngeldanspruches steht Ihnen der Wohngeldrechner NRW zur Verfügung. Nach der Berechnung können Sie direkt über das Tool mit Ihren Angaben einen Online-Antrag stellen. Der Antrag wird dann automatisch vom Ministerium an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet. Eine Unterzeichnung des Antrags ist in diesem Fall nicht erforderlich.

https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

Bürgerinnen und Bürger sämtlicher NRW-Kommunen, die einen Zuschuss zur Miete benötigen, können einen digitalen Wohngeld-Antrag stellen.

https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WohngeldGO

Antrag zum Download

Der Wohngeldantrag sowie weitere erforderliche Unterlagen stehen Ihnen in Kürze an dieser Stelle zur Verfügung. Die Dokumente können Sie herunterladen und dann vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Wohngeldstelle der Universitätsstadt Siegen senden.

Welche Unterlagen/ Nachweise dem Wohngeldantrag beizufügen sind, können Sie der "Checkliste Wohngeldantrag" entnehmen. Bei der Bearbeitung des Antrages kann es sich ergeben, dass weitere Unterlagen benötigt werden. Diese werden dann gegebenenfalls nachgefordert.

Abholung im Rathaus Weidenau

Weidenauer Straße 211-213, 215, 57076 Siegen (während der allgemeinen Öffnungszeiten).

Anforderung per Telefon

Hierzu melden Sie sich bitte telefonisch während der Öffnungszeiten bei dem bzw. der jeweils zuständigen Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin in der Wohngeldstelle. Die Ansprechpersonen finden Sie untenstehend.

Anforderung per E-Mail

Hierzu senden Sie bitte eine E-Mail mit den entsprechenden Angaben an

wohngeldstelle@​siegen.de.

Bearbeitungsdauer

Mit der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 wurde der Kreis der Wohngeldberechtigten erheblich erweitert, dies führt zu einem erhöhten Antragsaufkommen.

Derzeit ergeben sich hierdurch längere Bearbeitungszeiten. Eine Auskunft über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer kann nicht getroffen werden. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Darüber hinaus können Auskünfte zur Antragsentscheidung aus Gründen des Datenschutzes nicht telefonisch mitgeteilt werden.

Mietzuschuss, Lastenzuschuss, Wohngeldstelle

Kontakt

Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz - Buchstabe A
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz [Buchstaben G, J und U]
Rathaus Weidenau
Raum: 105
Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz - Buchstaben: Sa-Schz
Rathaus Weidenau
Raum: 135
Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz - Buchstabe: B
Rathaus Weidenau
Raum: 136
Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz - Buchstaben: Ka-Ko
Rathaus Weidenau
Raum: 132
Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz: Koordination
Rathaus Weidenau
Raum: 106
Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz - Buchstabe: E, Kp - Kz und O
Rathaus Weidenau
Raum: 106
Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz - Buchstaben M
Rathaus Weidenau
Raum: 142
Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz - Buchstaben: D
Rathaus Weidenau
Raum: 135
Weidenauer Straße 211-213, 215
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Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz - Buchstaben: Sci bis Sz und V
Rathaus Weidenau
Raum: 133
Weidenauer Straße 211-213, 215
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Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz - Buchstaben: H
Rathaus Weidenau
Raum: 132
Weidenauer Straße 211-213, 215
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Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz - Buchstaben: Q und T
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Raum: 133
Weidenauer Straße 211-213, 215
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Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz - Buchstaben: C, X, Z
Rathaus Weidenau
Raum: 106
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Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz - Buchstaben: F, P und Y
Rathaus Weidenau
Raum: 136
Weidenauer Straße 211-213, 215
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