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Lisa Eileen
Blüchel
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz [Buchstaben G, J und U]
Janina
Buchen
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz - Buchstabe: B
Lara
Brieger
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz - Buchstaben: Sa-Schz
Stefanie
Hofmann
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz - Buchstaben: Ka-Ko
Armin
Höfer
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz: Koordination
Stefanie
Krämer
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz - Buchstabe: E, Kp - Kz und O
Tim
Leidig
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz - Buchstaben M
Katrin
Muesse
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz - Buchstaben: D
Christina
Rebbert
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz - Buchstaben: Sci bis Sz und V
Monika
Schrage
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz - Buchstaben: H
Helena
Stötzel
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz - Buchstaben: Q und T
Monja
Trybanski
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz - Buchstaben: C, X, Z
Celina
Zühlsdorf-Schumacher
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz - Buchstaben: F, P und Y
Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Die Broschüre des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen "Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für-Schritt zum Wohngeld" finden Sie in unserem Download-Bereich.
Informationen zum Wohngeld auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung für einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger, um die Kosten des angemessenen Wohnens zu sichern. Es werden zwei Formen unterschieden:
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld vorliegt, hängt von den nachfolgenden Bedingungen ab:
Es bedarf einer eingehenden Einzelfallprüfung.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich Mieterinnen und Mieter laut Mietvertrag (bei Mietzuschuss) bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer (bei Lastenzuschuss):
Wohngeld erhält nicht, wer andere Sozialleistungen bezieht, in denen die Wohnkosten bereits enthalten sind. Dies sind zum Beispiel Bezieherinnen und Bezieher folgender Leistungen:
Leben in Ihrem Haushalt sowohl Personen, die grundsätzlich antragsberechtigt sind als auch solche, die nicht antragsberechtigt sind, handelt es sich um einen sogenannten "Mischhaushalt". In diesem Fall kann ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden. Reichen Sie bitte entsprechende Nachweise zu allen Haushaltsangehörigen ein.
Werden die Voraussetzungen erfüllt, so wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Die Zahlung erfolgt ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Danach muss rechtzeitig (frühestens jedoch zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes) ein Weiterleistungsantrag gestellt werden.
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen entsprechenden förmlichen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Die erforderlichen Vordrucke können Sie auf verschiedenen Wegen erhalten:
Für die unverbindliche Berechnung Ihres ggf. bestehenden Wohngeldanspruches steht Ihnen der Wohngeldrechner NRW zur Verfügung. Nach der Berechnung können Sie direkt über das Tool mit Ihren Angaben einen Online-Antrag stellen. Der Antrag wird dann automatisch vom Ministerium an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet. Eine Unterzeichnung des Antrags ist in diesem Fall nicht erforderlich.
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Bürgerinnen und Bürger sämtlicher NRW-Kommunen, die einen Zuschuss zur Miete benötigen, können einen digitalen Wohngeld-Antrag stellen.
https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WohngeldGO
Der Wohngeldantrag sowie weitere erforderliche Unterlagen stehen Ihnen in Kürze an dieser Stelle zur Verfügung. Die Dokumente können Sie herunterladen und dann vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Wohngeldstelle der Universitätsstadt Siegen senden.
Welche Unterlagen/ Nachweise dem Wohngeldantrag beizufügen sind, können Sie der "Checkliste Wohngeldantrag" entnehmen. Bei der Bearbeitung des Antrages kann es sich ergeben, dass weitere Unterlagen benötigt werden. Diese werden dann gegebenenfalls nachgefordert.
Weidenauer Straße 211-213, 215, 57076 Siegen (während der allgemeinen Öffnungszeiten).
Hierzu melden Sie sich bitte telefonisch während der Öffnungszeiten bei dem bzw. der jeweils zuständigen Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin in der Wohngeldstelle. Die Ansprechpersonen finden Sie untenstehend.
Hierzu senden Sie bitte eine E-Mail mit den entsprechenden Angaben an
Mit der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 wurde der Kreis der Wohngeldberechtigten erheblich erweitert, dies führt zu einem erhöhten Antragsaufkommen.
Derzeit ergeben sich hierdurch längere Bearbeitungszeiten. Eine Auskunft über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer kann nicht getroffen werden. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Darüber hinaus können Auskünfte zur Antragsentscheidung aus Gründen des Datenschutzes nicht telefonisch mitgeteilt werden.
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