zurück
Das Einleiten von Abwässern in Flüsse, Bäche oder ins Grundwasser muss besonders genehmigt werden. Dies gilt auch für die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern bzw. von Grundwasser.
Informationen erhalten Sie bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein.
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.