Wasserrechte

Das Einleiten von Abwässern in Flüsse, Bäche oder ins Grundwasser muss besonders genehmigt werden. Dies gilt auch für die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern bzw. von Grundwasser.

Informationen erhalten Sie bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein.