Verwaltung Übergangsheime/ angemietete Unterkünfte

Die Unterkunftsverwaltung umfasst das gesamte vertragliche Management, einschließlich des Abschlusses von Mietverträgen, der Abwicklung von Mietzahlungen sowie der Koordination von Entsorgungs- und Telekommunikationsverträgen. 

Im Anmietungsprozess liegen die Kontaktaufnahme mit Vermietern, die Objektbesichtigung sowie die Vertragsverhandlungen in städtischer Verantwortung.