Verkehrsberuhigung

Die Zuständigkeit bei der Verkehrsplanung und beim Straßenbau sind örtlich bzw. überörtlich organisiert. Für die freien Strecken des klassifizierten Straßennetzes (Bundes, Landes- und Kreisstraßen) ist der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen zuständig. Die Ortsdurchfahrten des klassifizierten Straßennetzes werden von der Stadt Siegen geplant. Dies gilt auch für alle sonstigen Straßen, Wege und Plätze sowie verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stadt.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesbetrieb Straßenbau NRW • Niederlassung Siegen oder bei der städtischen Abteilung Straße und Verkehr.