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Jennifer
Rogel
Gewerbeangelegenheiten: Koordinierungsstelle für Veranstaltungen, Gewerbeuntersagungen, Ladenöffnungsgesetz
In folgenden Straßen im Marktbezirk Siegen ist die Verkaufsöffnung von 13.00 bis 18.00 Uhr zulässig:
In folgenden Straßen im Marktbezirk Geisweid ist die Verkaufsöffnung von 13.00 bis 18.00 Uhr zulässig:
Die verkaufsoffenen Sonntage finden nur statt, wenn die anlassgebenden Veranstaltungen durchgeführt werden, und betreffen lediglich die genannten Straßen und den genannten Zeitraum.
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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