Unterbringung (Flüchtlinge, Spätaussiedler, Schutzbefohlene)

Die Unterbringung der Zuweisungspersonen (Flüchtlinge, Spätaussiedler, Schutzbedürftige) erfolgt durch die Stadt, primär in Übergangsheimen sowie angemietetem Wohnraum. Grundlage ist die Zuweisung durch die Bezirksregierung Arnsberg. Im Anschluss erfolgt die verbindliche Einweisung in die Unterkunft.