Spielhallen/Spielgeräte

Der Betrieb einer Spielhalle sowie die Aufstellung und der Betrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten bedürfen gewerberechtlicher Erlaubnisse.
Um

  • eine "Spielhallenkonzession",
  • eine "Aufstellererlaubnis" oder
  • eine "Bescheinigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes für Spielgeräte"

Spielhallenkonzession: 3.000,00 Euro

Aufstellererlaubnis: 2.500,00 Euro

Geeignetheitsbescheinigung: 500,00 Euro

Kontakt

Gewerbeangelegenheiten: Gewerbean-/um-/-abmeldung, Gewerbeauskünfte, Gewerbezentralregisterauszüge, Reisegewerbe, Wochenmärkte, Spielhallen, Pfandleihgewerbe
Verwaltungsgebäude "Treffpunkt Sicherheit"
Raum: 105
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen
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Bahnhofstraße 4
57072 Siegen