Sondernutzungen

Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch (fließender und ruhender Verkehr im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften) hinaus bedarf als Sondernutzung der Erlaubnis der Stadt Siegen.

Zu den erlaubnispflichtigen Sondernutzungen zählen insbesondere Straßencafés, Verkaufseinrichtungen sowie Werbe- und Informationsstände, aber auch Baustelleneinrichtungen, wie Gerüste, Container- und Kranaufstellungen.

Antrag Sondernutzung "Handel und Gastronomie"

Für einen Antrag auf Sondernutzung im Bereich "Handel und Gastronomie" wenden Sie sich bitte - bevorzugt per E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde.

Online-Service

Einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen kann mit dem Online-Service "Sondernutzung an öffentlichen Straßen: Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen" gestellt werden.

Kontakt

Ausnahmegenehmigungen Umweltzone, Sondernutzungen bei Außengastronomie/ Warenauslage, Veranstaltungen, Infostände, Stromschlüssel
Rathaus Geisweid
Raum: 8
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Container-, Gerüst- und Kranaufstellungen, Schulwegsicherung, verkehrslenkende Maßnahmen, Baumaßnahmen HTS
Rathaus Geisweid
Raum: 13b
Lindenplatz 7
57078 Siegen