zurück
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch (fließender und ruhender Verkehr im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften) hinaus bedarf als Sondernutzung der Erlaubnis der Stadt Siegen.
Zu den erlaubnispflichtigen Sondernutzungen zählen insbesondere Straßencafés, Verkaufseinrichtungen sowie Werbe- und Informationsstände, aber auch Baustelleneinrichtungen, wie Gerüste, Container- und Kranaufstellungen.
Für einen Antrag auf Sondernutzung im Bereich "Handel und Gastronomie" wenden Sie sich bitte - bevorzugt per E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde.
Einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen kann mit dem Online-Service "Sondernutzung an öffentlichen Straßen: Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen" gestellt werden.
Satzung der Stadt Siegen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 60.010]
Siehe Gebührentarif: Satzung der Stadt Siegen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch (fließender und ruhender Verkehr im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften) hinaus bedarf als Sondernutzung der Erlaubnis der Stadt Siegen.
Zu den erlaubnispflichtigen Sondernutzungen zählen insbesondere Straßencafés, Verkaufseinrichtungen sowie Werbe- und Informationsstände, aber auch Baustelleneinrichtungen, wie Gerüste, Container- und Kranaufstellungen.
Für einen Antrag auf Sondernutzung im Bereich "Handel und Gastronomie" wenden Sie sich bitte - bevorzugt per E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde.
Einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen kann mit dem Online-Service "Sondernutzung an öffentlichen Straßen: Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen" gestellt werden.
Satzung der Stadt Siegen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 60.010]
Siehe Gebührentarif: Satzung der Stadt Siegen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch (fließender und ruhender Verkehr im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften) hinaus bedarf als Sondernutzung der Erlaubnis der Stadt Siegen.
Zu den erlaubnispflichtigen Sondernutzungen zählen insbesondere Straßencafés, Verkaufseinrichtungen sowie Werbe- und Informationsstände, aber auch Baustelleneinrichtungen, wie Gerüste, Container- und Kranaufstellungen.
Für einen Antrag auf Sondernutzung im Bereich "Handel und Gastronomie" wenden Sie sich bitte - bevorzugt per E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde.
Einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen kann mit dem Online-Service "Sondernutzung an öffentlichen Straßen: Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen" gestellt werden.
Satzung der Stadt Siegen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 60.010]
Siehe Gebührentarif: Satzung der Stadt Siegen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch (fließender und ruhender Verkehr im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften) hinaus bedarf als Sondernutzung der Erlaubnis der Stadt Siegen.
Zu den erlaubnispflichtigen Sondernutzungen zählen insbesondere Straßencafés, Verkaufseinrichtungen sowie Werbe- und Informationsstände, aber auch Baustelleneinrichtungen, wie Gerüste, Container- und Kranaufstellungen.
Für einen Antrag auf Sondernutzung im Bereich "Handel und Gastronomie" wenden Sie sich bitte - bevorzugt per E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde.
Einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen kann mit dem Online-Service "Sondernutzung an öffentlichen Straßen: Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen" gestellt werden.
Satzung der Stadt Siegen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 60.010]
Siehe Gebührentarif: Satzung der Stadt Siegen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch (fließender und ruhender Verkehr im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften) hinaus bedarf als Sondernutzung der Erlaubnis der Stadt Siegen.
Zu den erlaubnispflichtigen Sondernutzungen zählen insbesondere Straßencafés, Verkaufseinrichtungen sowie Werbe- und Informationsstände, aber auch Baustelleneinrichtungen, wie Gerüste, Container- und Kranaufstellungen.
Für einen Antrag auf Sondernutzung im Bereich "Handel und Gastronomie" wenden Sie sich bitte - bevorzugt per E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde.
Einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen kann mit dem Online-Service "Sondernutzung an öffentlichen Straßen: Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen" gestellt werden.
Satzung der Stadt Siegen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 60.010]
Siehe Gebührentarif: Satzung der Stadt Siegen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
Kerstin
Haunschild
Ausnahmegenehmigungen Umweltzone, Sondernutzungen bei Außengastronomie/ Warenauslage, Veranstaltungen, Infostände, Stromschlüssel
Thorsten
Mertin
Container-, Gerüst- und Kranaufstellungen, Schulwegsicherung, verkehrslenkende Maßnahmen, Baumaßnahmen HTS
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch (fließender und ruhender Verkehr im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften) hinaus bedarf als Sondernutzung der Erlaubnis der Stadt Siegen.
Zu den erlaubnispflichtigen Sondernutzungen zählen insbesondere Straßencafés, Verkaufseinrichtungen sowie Werbe- und Informationsstände, aber auch Baustelleneinrichtungen, wie Gerüste, Container- und Kranaufstellungen.
Für einen Antrag auf Sondernutzung im Bereich "Handel und Gastronomie" wenden Sie sich bitte - bevorzugt per E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde.
Einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen kann mit dem Online-Service "Sondernutzung an öffentlichen Straßen: Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen" gestellt werden.
Satzung der Stadt Siegen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 60.010]
[Online-Service]
[Online-Service]
[Online-Service]
[Online-Service]