Sicherheit und Ordnung des Verkehrs

Nach eingehender Prüfung und Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger und der Polizei werden verkehrsregelnde und verkehrslenkende Maßnahmen zur Sicherheit und Ordnung des Verkehrs angeordnet.

Dies sind beispielsweise:

  • Aufstellung von Parkverbotszeichen, Einrichtung von Parkverbotszonen;
  • Regelungen der Geschwindigkeiten bei Straßen und Plätzen;
  • Erarbeitung und Veröffentlichung von Schulwegplänen (nicht verpflichtend), Maßnahmen zur Schulwegsicherung;
  • Behindertenparkausweise, Handwerkerausnahmegenehmigungen, Pflege und sonstige Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen;
  • Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum (Containeraufstellung, Kranaufstellung in Verbindung mit veränderten Verkehrsführungen);
  • Veranstaltungen, Straßenfeste;
  • Ausnahmegenehmigung Umweltzone, Sondernutzungen.
Verkehrsschilder, Tempo-30-Zonen, Verkehrszählungen, Schulwegsicherung

Kontakt

Ausnahmegenehmigungen Umweltzone, Sondernutzungen bei Außengastronomie/ Warenauslage, Veranstaltungen, Infostände, Stromschlüssel
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Raum: 8
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Container-, Gerüst- und Kranaufstellungen, Schulwegsicherung, verkehrslenkende Maßnahmen, Baumaßnahmen HTS
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Raum: 13b
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Verkehrsrechtliche Genehmigung von Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum, Baumaßnahmen HTS, Ordnungswidrigkeiten nach § 59 StrWG, Wahlwerbung, Widmungen, Zustimmungen Telekommunikationsgesetz (TKG)
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Raum: 6
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