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  • Schwerbehindertenausweis (Antrag/ Verlängerung/ Neuausstellung/ Verlust)
Schwerbehindertenausweis (Antrag/ Verlängerung/ Neuausstellung/ Verlust)

Seit dem 1. Januar 2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Feststellung von Schwerbehinderungen zuständig. Die Aufgabe wird durch den Kreis Siegen-Wittgenstein wahrgenommen.

Für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Siegen-Wittgenstein hat das zur Folge, dass sie ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung seit Januar 2008 beim Sozialamt der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein stellen müssen.

Antragsformulare

Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl.

Verlängerung

Die Verlängerung abgelaufener oder in Kürze ablaufender Schwerbehindertenausweise kann, sofern noch ein Verlängerungsfeld auf dem Ausweis frei ist, im Bürgerbüro vorgenommen werden. Die Verlängerungszeit erfolgt für maximal fünf Jahre.

Neuausstellung/ Verlust

Wenn kein Verlängerungsfeld mehr frei ist oder aber Sie Ihren alten Schwerbehindertenausweis verloren haben, muss ein neuer Schwerbehindertenausweis durch den Kreis Siegen-Wittgenstein ausgestellt werden. Hierfür können Sie einen formlosen Antrag sowie ein aktuelles Passfoto beim hiesigen Bürgerbüro abgeben. Wir leiten Ihren Antrag für Sie weiter.

Den Antrag auf Neuausstellung Ihres Schwerbehindertenausweises oder einen Änderungsantrag können Sie bei den Behindertenbeauftragten der Stadt Siegen prüfen lassen, bevor er von dort zum Kreis Siegen-Wittgenstein weitergeleitet wird. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.

Antrag stellen

Bei der Bezirksregierung Münster können Sie auch Ihren Antrag online stellen ...

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Schwerbehindertenrecht erhalten Sie bei der Bezirksregierung Münster ... 

https://www.siegen.de/rathaus-politik/stadtverwaltung/dienstleistungen-a-bis-z/detailseite/schwerbehindertenausweis-antrag-verlaengerung-neuausstellung-verlust
Schwerbehindertenausweis (Antrag/ Verlängerung/ Neuausstellung/ Verlust)

Seit dem 1. Januar 2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Feststellung von Schwerbehinderungen zuständig. Die Aufgabe wird durch den Kreis Siegen-Wittgenstein wahrgenommen.

Für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Siegen-Wittgenstein hat das zur Folge, dass sie ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung seit Januar 2008 beim Sozialamt der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein stellen müssen.

Antragsformulare

Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl.

Verlängerung

Die Verlängerung abgelaufener oder in Kürze ablaufender Schwerbehindertenausweise kann, sofern noch ein Verlängerungsfeld auf dem Ausweis frei ist, im Bürgerbüro vorgenommen werden. Die Verlängerungszeit erfolgt für maximal fünf Jahre.

Neuausstellung/ Verlust

Wenn kein Verlängerungsfeld mehr frei ist oder aber Sie Ihren alten Schwerbehindertenausweis verloren haben, muss ein neuer Schwerbehindertenausweis durch den Kreis Siegen-Wittgenstein ausgestellt werden. Hierfür können Sie einen formlosen Antrag sowie ein aktuelles Passfoto beim hiesigen Bürgerbüro abgeben. Wir leiten Ihren Antrag für Sie weiter.

Den Antrag auf Neuausstellung Ihres Schwerbehindertenausweises oder einen Änderungsantrag können Sie bei den Behindertenbeauftragten der Stadt Siegen prüfen lassen, bevor er von dort zum Kreis Siegen-Wittgenstein weitergeleitet wird. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.

Antrag stellen

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Schwerbehindertenausweis (Antrag/ Verlängerung/ Neuausstellung/ Verlust)

Seit dem 1. Januar 2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Feststellung von Schwerbehinderungen zuständig. Die Aufgabe wird durch den Kreis Siegen-Wittgenstein wahrgenommen.

Für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Siegen-Wittgenstein hat das zur Folge, dass sie ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung seit Januar 2008 beim Sozialamt der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein stellen müssen.

Antragsformulare

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Verlängerung

Die Verlängerung abgelaufener oder in Kürze ablaufender Schwerbehindertenausweise kann, sofern noch ein Verlängerungsfeld auf dem Ausweis frei ist, im Bürgerbüro vorgenommen werden. Die Verlängerungszeit erfolgt für maximal fünf Jahre.

Neuausstellung/ Verlust

Wenn kein Verlängerungsfeld mehr frei ist oder aber Sie Ihren alten Schwerbehindertenausweis verloren haben, muss ein neuer Schwerbehindertenausweis durch den Kreis Siegen-Wittgenstein ausgestellt werden. Hierfür können Sie einen formlosen Antrag sowie ein aktuelles Passfoto beim hiesigen Bürgerbüro abgeben. Wir leiten Ihren Antrag für Sie weiter.

Den Antrag auf Neuausstellung Ihres Schwerbehindertenausweises oder einen Änderungsantrag können Sie bei den Behindertenbeauftragten der Stadt Siegen prüfen lassen, bevor er von dort zum Kreis Siegen-Wittgenstein weitergeleitet wird. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.

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Schwerbehindertenausweis (Antrag/ Verlängerung/ Neuausstellung/ Verlust)

Seit dem 1. Januar 2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Feststellung von Schwerbehinderungen zuständig. Die Aufgabe wird durch den Kreis Siegen-Wittgenstein wahrgenommen.

Für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Siegen-Wittgenstein hat das zur Folge, dass sie ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung seit Januar 2008 beim Sozialamt der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein stellen müssen.

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Verlängerung

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Wenn kein Verlängerungsfeld mehr frei ist oder aber Sie Ihren alten Schwerbehindertenausweis verloren haben, muss ein neuer Schwerbehindertenausweis durch den Kreis Siegen-Wittgenstein ausgestellt werden. Hierfür können Sie einen formlosen Antrag sowie ein aktuelles Passfoto beim hiesigen Bürgerbüro abgeben. Wir leiten Ihren Antrag für Sie weiter.

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Schwerbehindertenausweis (Antrag/ Verlängerung/ Neuausstellung/ Verlust)

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Die Verlängerung abgelaufener oder in Kürze ablaufender Schwerbehindertenausweise kann, sofern noch ein Verlängerungsfeld auf dem Ausweis frei ist, im Bürgerbüro vorgenommen werden. Die Verlängerungszeit erfolgt für maximal fünf Jahre.

Neuausstellung/ Verlust

Wenn kein Verlängerungsfeld mehr frei ist oder aber Sie Ihren alten Schwerbehindertenausweis verloren haben, muss ein neuer Schwerbehindertenausweis durch den Kreis Siegen-Wittgenstein ausgestellt werden. Hierfür können Sie einen formlosen Antrag sowie ein aktuelles Passfoto beim hiesigen Bürgerbüro abgeben. Wir leiten Ihren Antrag für Sie weiter.

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Schwerbehindertenausweis (Antrag/ Verlängerung/ Neuausstellung/ Verlust)

Seit dem 1. Januar 2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Feststellung von Schwerbehinderungen zuständig. Die Aufgabe wird durch den Kreis Siegen-Wittgenstein wahrgenommen.

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Antragsformulare

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Verlängerung

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Neuausstellung/ Verlust

Wenn kein Verlängerungsfeld mehr frei ist oder aber Sie Ihren alten Schwerbehindertenausweis verloren haben, muss ein neuer Schwerbehindertenausweis durch den Kreis Siegen-Wittgenstein ausgestellt werden. Hierfür können Sie einen formlosen Antrag sowie ein aktuelles Passfoto beim hiesigen Bürgerbüro abgeben. Wir leiten Ihren Antrag für Sie weiter.

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Antrag stellen

Bei der Bezirksregierung Münster können Sie auch Ihren Antrag online stellen ...

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Schwerbehindertenausweis (Antrag/ Verlängerung/ Neuausstellung/ Verlust)

Seit dem 1. Januar 2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Feststellung von Schwerbehinderungen zuständig. Die Aufgabe wird durch den Kreis Siegen-Wittgenstein wahrgenommen.

Für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Siegen-Wittgenstein hat das zur Folge, dass sie ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung seit Januar 2008 beim Sozialamt der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein stellen müssen.

Antragsformulare

Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl.

Verlängerung

Die Verlängerung abgelaufener oder in Kürze ablaufender Schwerbehindertenausweise kann, sofern noch ein Verlängerungsfeld auf dem Ausweis frei ist, im Bürgerbüro vorgenommen werden. Die Verlängerungszeit erfolgt für maximal fünf Jahre.

Neuausstellung/ Verlust

Wenn kein Verlängerungsfeld mehr frei ist oder aber Sie Ihren alten Schwerbehindertenausweis verloren haben, muss ein neuer Schwerbehindertenausweis durch den Kreis Siegen-Wittgenstein ausgestellt werden. Hierfür können Sie einen formlosen Antrag sowie ein aktuelles Passfoto beim hiesigen Bürgerbüro abgeben. Wir leiten Ihren Antrag für Sie weiter.

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Antrag stellen

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Weitere Informationen

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Arbeitsgruppe 2/3-1 Bürgerbüro
Anschrift
001 Markt 2 57072 Siegen
Telefon 0271 404-1111
E-Mail buergerbuero@siegen.de

Christian

Althaus

Hotline Bürgerbüro

Anschrift
001 Markt 2 57072 Siegen
100 (Gebäudeteil A)
Telefon
0271 404-1111
Fax
0271 404-1228
E-Mail
buergerbuero@siegen.de

Berfin

Aslan

Hotline Bürgerbüro

Anschrift
001 Markt 2 57072 Siegen
100 (Gebäudeteil A)
Telefon
0271 404-1111
Fax
0271 404-1228
E-Mail
buergerbuero@siegen.de

Lisa

Eißele

Hotline Bürgerbüro

Anschrift
001 Markt 2 57072 Siegen
100 (Gebäudeteil A)
Telefon
0271 404-1111
Fax
0271 404-1228
E-Mail
buergerbuero@siegen.de

Ronja

Fleischer

Hotline

Anschrift
001 Markt 2 57072 Siegen
Telefon
0271 404-1111
E-Mail
buergerbuero@siegen.de

Ann-Katrin

Jahnke

Hotline

Anschrift
001 Markt 2 57072 Siegen
Telefon
0271 404-1111
E-Mail
buergerbuero@siegen.de
Bürgerbüro Eiserfeld (Teilbereich der Arbeitsgruppe 2/3-1)
Anschrift
001 Siegtalstraße 2 (im Gebäude der Sparkasse - 3. Etage) 57080 Siegen
Telefon 0271 404-1111
E-Mail buergerbuero@siegen.de

Laura

Hoberg

Meldewesen

Bürgerbüro Eiserfeld

Freitext

Bürgerbüro Eiserfeld

Das Bürgerbüro Eiserfeld ist nicht täglich besetzt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder online einen Termin.

Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de

Zur Online-Terminbuchung

Anschrift
001 Siegtalstraße 2 (im Gebäude der Sparkasse - 3. Etage) 57080 Siegen
Telefon
0271 404-1111
Fax
0271 404-1228
E-Mail
buergerbuero@siegen.de
Bürgerbüro Geisweid (Teilbereich der Arbeitsgruppe 2/3-1)
Anschrift
001 Lindenplatz 7 57078 Siegen
Telefon 0271 404-1111
E-Mail buergerbuero@siegen.de

Ylva Solveig

Schmidt

Meldewesen

Anschrift
001 Markt 2 57072 Siegen
100 (Gebäudeteil A)
Telefon
0271 404-1111
Fax
0271 404-1228
E-Mail
buergerbuero@siegen.de

Jaqueline

Medger

Meldewesen

Anschrift
001 Markt 2 57072 Siegen
100 (Gebäudeteil A)
Telefon
0271 404-1111
Fax
0271 404-1228
E-Mail
buergerbuero@siegen.de

Arjana

Lutviji

Meldewesen

Anschrift
001 Markt 2 57072 Siegen
100 (Gebäudeteil A)
Telefon
0271 404-1111
Fax
0271 404-1228
E-Mail
buergerbuero@siegen.de

Ingrid

Chizuk

Meldewesen

Anschrift
001 Markt 2 57072 Siegen
100 (Gebäudeteil A)
Telefon
0271 404-1111
Fax
0271 404-1228
E-Mail
buergerbuero@siegen.de
Bürgerbüro Siegen (Teilbereich der Arbeitsgruppe 2/3-1)
Anschrift
001 Markt 2 57072 Siegen
Telefon 0271 404-1111
E-Mail buergerbuero@siegen.de

Sarah

Wörster

Meldewesen

Bürgerbüro Siegen

Freitext

Bürgerbüro Siegen

Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr

Mittwoch und Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr

Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de

Zur Online-Terminbuchung

 

 

Anschrift
001 Markt 2 57072 Siegen
100 (Gebäudeteil A)
Telefon
0271 404-1111
Fax
0271 404-1228
E-Mail
buergerbuero@siegen.de

Debora Therese

Schneider

Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Anschrift
001 Markt 2 57072 Siegen
100 (Gebäudeteil A)
Telefon
0271 404-1111
Fax
0271 404-1228
E-Mail
buergerbuero@siegen.de

Jennifer

Vitt

Meldewesen

Bürgerbüro Siegen

Freitext

Bürgerbüro Siegen

Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr

Mittwoch und Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr

Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de

Zur Online-Terminbuchung

 

 

Anschrift
001 Markt 2 57072 Siegen
100 (Gebäudeteil A)
Telefon
0271 404-1111
Fax
0271 404-1228
E-Mail
buergerbuero@siegen.de

Cathrine

Striegan

Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Anschrift
001 Markt 2 57072 Siegen
100 (Gebäudeteil A)
Telefon
0271 404-1111
Fax
0271 404-1228
E-Mail
buergerbuero@siegen.de

Annette

Steger

Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Anschrift
001 Markt 2 57072 Siegen
100 (Gebäudeteil A)
Telefon
0271 404-1111
Fax
0271 404-1228
E-Mail
buergerbuero@siegen.de

Daniela

Schwunk

Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Anschrift
001 Markt 2 57072 Siegen
100 (Gebäudeteil A)
Telefon
0271 404-1111
Fax
0271 404-1228
E-Mail
buergerbuero@siegen.de

Melanie

Schneider

Arbeitsgruppenleiterin

Anschrift
001 Markt 2 57072 Siegen
107 (Gebäudeteil C)
Telefon
0271 404-1111
Fax
0271 404-1111
E-Mail
buergerbuero@siegen.de

Petra

Schmidt

Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Anschrift
001 Markt 2 57072 Siegen
100 (Gebäudeteil A)
Telefon
0271 404-1111
Fax
0271 404-1228
E-Mail
buergerbuero@siegen.de

Andrea

Schmidt

Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Anschrift
001 Markt 2 57072 Siegen
100 (Gebäudeteil A)
Telefon
0271 404-1111
Fax
0271 404-1228
E-Mail
buergerbuero@siegen.de

Janine

Rüsche

Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Anschrift
001 Markt 2 57072 Siegen
100 (Gebäudeteil A)
Telefon
0271 404-1111
Fax
0271 404-1228
E-Mail
buergerbuero@siegen.de

Iris

Oerter

Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Anschrift
001 Markt 2 57072 Siegen
100 (Gebäudeteil A)
Telefon
0271 404-1111
Fax
0271 404-1228
E-Mail
buergerbuero@siegen.de

Sylvia

Greis

Meldewesen Bürgerbüro Siegen

Anschrift
001 Markt 2 57072 Siegen
100 (Gebäudeteil A)
Telefon
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Ylva Solveig

Schmidt

Meldewesen

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Franziska

Pfeifer

Meldewesen

Bürgerbüro Siegen

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Bürgerbüro Siegen

Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr

Mittwoch und Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr

Telefon: 0271 404-1111
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Jaqueline

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Dilara Claire

Zikas

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Ingrid

Chizuk

Meldewesen

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Bürgerbüro Weidenau (Teilbereich der Arbeitsgruppe 2/3-1)
Anschrift
001 Weidenauer Straße 211-213, 215 57076 Siegen
Telefon 0271 404-1111
E-Mail buergerbuero@siegen.de

Petra

Schüller

Bürgerbüro Weidenau

Anschrift
001 Weidenauer Straße 211-213, 215 57076 Siegen
Erdgeschoss
Telefon
0271 404-1111
Fax
0271 404-2027
E-Mail
buergerbuero@siegen.de

Manuela

Grebe

Bürgerbüro Weidenau

Anschrift
001 Weidenauer Straße 211-213, 215 57076 Siegen
Erdgeschoss
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0271 404-1111
Fax
0271 404-2027
E-Mail
buergerbuero@siegen.de

Bettina

Schmidt

Meldewesen Bürgerbüro Weidenau

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001 Weidenauer Straße 211-213, 215 57076 Siegen
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Thomas

Peuker

Meldewesen Bürgerbüro Weidenau

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Schwerbehindertenausweis (Antrag/ Verlängerung/ Neuausstellung/ Verlust)

Seit dem 1. Januar 2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Feststellung von Schwerbehinderungen zuständig. Die Aufgabe wird durch den Kreis Siegen-Wittgenstein wahrgenommen.

Für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Siegen-Wittgenstein hat das zur Folge, dass sie ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung seit Januar 2008 beim Sozialamt der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein stellen müssen.

Antragsformulare

Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl.

Verlängerung

Die Verlängerung abgelaufener oder in Kürze ablaufender Schwerbehindertenausweise kann, sofern noch ein Verlängerungsfeld auf dem Ausweis frei ist, im Bürgerbüro vorgenommen werden. Die Verlängerungszeit erfolgt für maximal fünf Jahre.

Neuausstellung/ Verlust

Wenn kein Verlängerungsfeld mehr frei ist oder aber Sie Ihren alten Schwerbehindertenausweis verloren haben, muss ein neuer Schwerbehindertenausweis durch den Kreis Siegen-Wittgenstein ausgestellt werden. Hierfür können Sie einen formlosen Antrag sowie ein aktuelles Passfoto beim hiesigen Bürgerbüro abgeben. Wir leiten Ihren Antrag für Sie weiter.

Den Antrag auf Neuausstellung Ihres Schwerbehindertenausweises oder einen Änderungsantrag können Sie bei den Behindertenbeauftragten der Stadt Siegen prüfen lassen, bevor er von dort zum Kreis Siegen-Wittgenstein weitergeleitet wird. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.

Antrag stellen

Bei der Bezirksregierung Münster können Sie auch Ihren Antrag online stellen ...

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Schwerbehindertenrecht erhalten Sie bei der Bezirksregierung Münster ... 

  • Arbeitsgruppe 2/3-1 Bürgerbüro
  • Bürgerbüro Eiserfeld (Teilbereich der Arbeitsgruppe 2/3-1)
  • Bürgerbüro Geisweid (Teilbereich der Arbeitsgruppe 2/3-1)
  • Bürgerbüro Siegen (Teilbereich der Arbeitsgruppe 2/3-1)
  • Bürgerbüro Weidenau (Teilbereich der Arbeitsgruppe 2/3-1)
Behinderte

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Frau Chizuk

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57072 Siegen

Frau Grebe

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Weidenauer Straße 211-213, 215
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Frau Greis

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Frau Hoberg

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57080 Siegen

Bürgerbüro Eiserfeld

Das Bürgerbüro Eiserfeld ist nicht täglich besetzt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder online einen Termin.

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Frau Steger

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Herr Welzel

Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | Meldewesen Bürgerbüro Siegen
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Frau Zikas

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