Schwerbehindertenausweis (Antrag/ Verlängerung/ Neuausstellung/ Verlust)

Seit dem 1. Januar 2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Feststellung von Schwerbehinderungen zuständig. Die Aufgabe wird durch den Kreis Siegen-Wittgenstein wahrgenommen.

Für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Siegen-Wittgenstein hat das zur Folge, dass sie ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung seit Januar 2008 beim Sozialamt der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein stellen müssen.

Antragsformulare

Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl.

Verlängerung

Die Verlängerung abgelaufener oder in Kürze ablaufender Schwerbehindertenausweise kann, sofern noch ein Verlängerungsfeld auf dem Ausweis frei ist, im Bürgerbüro vorgenommen werden. Die Verlängerungszeit erfolgt für maximal fünf Jahre.

Neuausstellung/ Verlust

Wenn kein Verlängerungsfeld mehr frei ist oder aber Sie Ihren alten Schwerbehindertenausweis verloren haben, muss ein neuer Schwerbehindertenausweis durch den Kreis Siegen-Wittgenstein ausgestellt werden. Hierfür können Sie einen formlosen Antrag sowie ein aktuelles Passfoto beim hiesigen Bürgerbüro abgeben. Wir leiten Ihren Antrag für Sie weiter.

Den Antrag auf Neuausstellung Ihres Schwerbehindertenausweises oder einen Änderungsantrag können Sie bei den Behindertenbeauftragten der Stadt Siegen prüfen lassen, bevor er von dort zum Kreis Siegen-Wittgenstein weitergeleitet wird. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.

Antrag stellen

Bei der Bezirksregierung Münster können Sie auch Ihren Antrag online stellen ...

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Schwerbehindertenrecht erhalten Sie bei der Bezirksregierung Münster ... 

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Kontakt

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Das Bürgerbüro Eiserfeld ist nicht täglich besetzt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder online einen Termin.

Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de

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