Rundfunk-/Fernsehgebührenbefreiung (früher: GEZ-Befreiung)

Nicht in jedem Fall muss die Rundfunkgebühr bezahlt werden.
Bei einem sehr geringen Einkommen oder aus bestimmten gesundheitlichen Gründen besteht die Möglichkeit, sich von der Gebührenpflicht befreien zu lassen.

Seit dem 1. April 2005 sind für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nicht mehr die Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltungen zuständig.

Zuständigkeit

Zuständig für den Beitrags­service des öffentlich-rechtlichen Rund­funks ist: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Antragsformulare zur Befreiung der Rundfunk-/Fernsehgebührenbefreiung erhalten Sie in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, den Antrag ausgefüllt und unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Wohin senden Sie Ihren Antrag?

Den ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antrag mit der erforderlichen Unterlage senden Sie bitte an ARD ZDF Deutschlandradio ? Beitragsservice, 50656 Köln.

Kann eine Gebührenbefreiung aufgehoben werden?

Sofern die Befreiungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, müssen Sie dies der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice unverzüglich mitteilen. Die Befreiung endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen.

Ferner kann ein Auftrag für den Sozialtarif bei der Telekom Deutschland GmbH gestellt werden.

Befreiung der Rundfunk-/Fernsehgebühren (GEZ), GEZ (Befreiung der Rundfunk-/Fernsehgebühren), Rundfunkgebühr

Kontakt

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Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder online einen Termin.

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