Ruhezeiten für Grabstätten

Die Friedhofssatzung sieht je nach Grabart für Verstorbene verschiedene Ruhefristen vor.
Die Ruhezeit ist die Zeit, die jeder Verstorbene in der Erde ruhen muss, bis die Grabstätte aufgelassen werden kann. Sie beträgt bei Erdbestattungen 30 Jahre für Särge und 20 Jahre für Urnen; bei Bestattungen in Grabkammern 12 Jahre für Särge oder Urnen.

Friedhofssatzung
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 67.010]