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Elvira
Brokamp-Wiechmann
Bauzeichnerin
Birgit
Weller
Arbeitsgruppenleiterin
Philipp
Brachthäuser
Gärtnermeister
Martina
Schmallenbach
Beerdigungsannahme und -terminvergabe | Bestattungsangelegenheiten | Grabeinebnungen
Die Friedhofssatzung sieht je nach Grabart für Verstorbene verschiedene Ruhefristen vor.
Die Ruhezeit ist die Zeit, die jeder Verstorbene in der Erde ruhen muss, bis die Grabstätte aufgelassen werden kann. Sie beträgt bei Erdbestattungen 30 Jahre für Särge und 20 Jahre für Urnen; bei Bestattungen in Grabkammern 12 Jahre für Särge oder Urnen.
Friedhofssatzung
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 67.010]
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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