Plakatierung/ Flyerverteilung

Das Verteilen von Flugblättern, Druckschriften, Handzetteln, Geschäftsempfehlungen und anderem ist im Stadtgebiet Siegen gem. §4 Absatz 1 OBV nur mit ordnungsbehördlicher Erlaubnis zulässig, soweit die Zulässigkeit nicht aus anderen gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.

Sofern Sie Flugblätter, Druckschriften, Handzetteln, Geschäftsempfehlungen verteilen möchten, können Sie über nachfolgendes Antragsformular eine gebührenpflichtige Genehmigung beantragen.