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Das Verteilen von Flugblättern, Druckschriften, Handzetteln, Geschäftsempfehlungen und anderem ist im Stadtgebiet Siegen gem. §4 Absatz 1 OBV nur mit ordnungsbehördlicher Erlaubnis zulässig, soweit die Zulässigkeit nicht aus anderen gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
Sofern Sie Flugblätter, Druckschriften, Handzetteln, Geschäftsempfehlungen verteilen möchten, können Sie über nachfolgendes Antragsformular eine gebührenpflichtige Genehmigung beantragen.
Laura
Wiedemann
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht
Sven
Klein
Stellvertretender Abteilungsleiter, Arbeitsgruppenleiter, Ausbilder
Anke
Küpper
Geschäftszimmer, Fundbüro
Patrick
Huckestein
Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | Kampfmittelbeseitigung, Zivilschutz, Jugendschutzgesetz, Unterbringung im Rahmen des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG), Bekämpfung Schwarzarbeit
Bilal
Alkan
Zivilschutz, Landeshundegesetz, Kampfmittel
Stefan
Brombach
Leitstelle Abteilung 2/2
Filiz
Maraz
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht
Das Verteilen von Flugblättern, Druckschriften, Handzetteln, Geschäftsempfehlungen und anderem ist im Stadtgebiet Siegen gem. §4 Absatz 1 OBV nur mit ordnungsbehördlicher Erlaubnis zulässig, soweit die Zulässigkeit nicht aus anderen gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
Sofern Sie Flugblätter, Druckschriften, Handzetteln, Geschäftsempfehlungen verteilen möchten, können Sie über nachfolgendes Antragsformular eine gebührenpflichtige Genehmigung beantragen.