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Volker
Reichmann
Seniorenbeauftragter
Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, wird in den Versicherungsschutz der sozialen Pflegeversicherung einbezogen. Zur Durchführung der Pflegeversicherung ist bei jeder gesetzlichen Krankenkasse eine Pflegekasse eingerichtet. Wer bei einer privaten Krankenversicherung mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen versichert ist, muss einen Pflegeversicherungsvertrag bei einem privaten Versicherungsunternehmen abschließen.
Die Pflegeversicherung gewährt Leistungen, wenn Personen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einen erheblichen Hilfebedarf haben.
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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