Parkverstoß/ Verkehrsordnungswidrigkeit: (Dritt-)Anzeige, Drittanzeige

Ihnen ist ein Parkverstoß aufgefallen, den Sie melden möchten?

Sie können einen Parkverstoß in Form einer (Dritt-)Anzeige an die Bußgeldstelle online melden. Das setzt allerdings voraus, dass Sie bereit sind Ihre Feststellungen ggf. auch vor Gericht als Zeuge zu bestätigen. Spätestens dann erfährt der Betroffene Ihren Namen.

Anonyme, unvollständige und nicht eindeutige Anzeigen werden grundsätzlich nicht weiterverfolgt.

Konktakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Arbeitsgruppe Gewerbe und Verkehrsüberwachung - und zwar per E-Mail an verkehrsueberwachung@​siegen.de oder telefonisch unter 0271 404-1920.

Parkverstöße, Verkehrsordnungswidrigkeit,