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Kevin
Vollmann
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum
Die Planung und Organisation des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist im Regionalisierungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. In Siegen ist dafür zuständig der Kreis Siegen-Wittgenstein als Aufgabenträger für den ÖPNV, wobei der Kreis dem Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS) die Planung und Organisation übertragen hat.
Informationen rund um den ÖPNV (Fahrpläne und Tarife) erhalten Sie im Internet unter Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS).
Für die Modernisierung und Unterhaltung aller Busbahnhöfe, Haltestellen und Park+Ride-Anlagen ist die Universitätsstadt Siegen zuständig. Hier ist die Stadt Siegen bemüht, alle wichtigen der insgesamt ca. 700 vorhandenen Haltestellen in Ausbauabschnitten zu modernisieren, um insbesondere den Zugang in die Verkehrsmittel barrierefrei zu ermöglichen.
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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