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Jörg
Tiller
Planung Siegen-Süd
Niederschlagswasser ist das von bebauten und befestigten Flächen gesammelte, abfließende Oberflächenwasser (Regenwasser). Gebührenrelevant sind die Flächen, von denen Niederschlagswasser sowohl leitungsgebunden als auch durch natürliches Gefälle über die öffentlichen Abwasseranlagen entwässert wird.
Zuständig für Bau und Unterhaltung des Abwassernetzes in Siegen:
Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen (ESi).
Die gültige "Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren (Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse, Abwasserabgaben, Kanalanschlussbeiträgen) und Verwaltungsgebühren" erhalten Sie in unserem Formularbereich.
Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse und Verwaltungsgebühren ? Gebührensatzung ???????[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffe 80.030]
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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