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Laura
Wiedemann
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht
Sven
Klein
Stellvertretender Abteilungsleiter, Arbeitsgruppenleiter, Ausbilder
Anke
Küpper
Geschäftszimmer, Fundbüro
Patrick
Huckestein
Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | Kampfmittelbeseitigung, Zivilschutz, Jugendschutzgesetz, Unterbringung im Rahmen des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG), Bekämpfung Schwarzarbeit
Bilal
Alkan
Zivilschutz, Landeshundegesetz, Kampfmittel
Stefan
Brombach
Leitstelle Abteilung 2/2
Filiz
Maraz
Leichensachen, Ordnungswidrigkeiten nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) und Ortsrecht
Entgegen der allgemein vorherrschenden Meinung ist die Mittagsruhe gesetzlich nicht grundsätzlich geschützt. Eine solche Ruhezeit kann jedoch privatrechtlich (z. B. durch Hausordnungen oder Mietverträgen) oder durch die Ordnungsbehördliche Verordnung (wie in der Stadt Siegen für geräuscherzeugende Geräte) festgelegt werden. Gegenseitige Rücksichtsnahme sollte jedoch selbstverständlich sein.
Bei gravierenden Verstößen verständigen Sie bitte die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein.
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Universitätsstadt Siegen
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 32.010]
Stadt Siegen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen
Telefon: 0271 404-0
Telefax: 0271 404-36-1299
E-Mail: info@siegen.de
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