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Nils
Welzel
Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Melanie
Schneider
Arbeitsgruppenleiterin
Laura
Hoberg
Meldewesen
Bürgerbüro Eiserfeld
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Das Bürgerbüro Eiserfeld ist nicht täglich besetzt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder online einen Termin.
Telefon: 0271 404-1111
E-Mail: buergerbuero@siegen.de
Schmidt, Ylva Solveig
Schmidt
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Schmidt, Ylva Solveig
Schmidt
Meldewesen
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Das städtische Serviceportal bietet Ihnen die Möglichkeit, eine einfache oder erweiterte Melderegisterauskunft gemäß §§ 44 f. des Bundesmeldegesetz online zu beantragen und zu bezahlen. Die Auskunftserteilung erfolgt aus dem aktuellen Datenbestand und das Ergebnis wird dem Antragssteller auf dem Postweg zugesandt.
Voraussetzung zur Nutzung dieses Online-Services ist eine Registrierung bzw. Anmeldung über die BundID.
Bei der Online-Beantragung erfolgt die Begleichung der Gebühr unmittelbar über die Bezahlseite der Stadt Siegen mit giropay oder PayPal.
Eine einfache oder erweiterte Melderegisterauskunft online beantragen und bezahlen ...
Voraussetzung für die Auskunftserteilung ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Dazu sind folgende Angaben zu der gesuchten Person erforderlich:
Nach den melderechtlichen Bestimmungen ist eine Auskunftserteilung im automatisierten Verfahren nicht zulässig, wenn die gesuchte Person nicht oder nicht eindeutig identifiziert wurde oder eine Auskunftssperre im Melderegister besteht. In diesen Fällen erhalten Sie die neutrale Antwort "Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden".
Die Bearbeitungsdauer beträgt aktuell, je nach Auskunftsaufkommen, zwei bis drei Wochen. Bitte sehen Sie von zwischenzeitlichen Rückfragen ab.
Hierzu senden Sie eine formlose Anfrage an folgende Adresse:
Stadt Siegen
Bürgerbüro
Rathaus/Markt 2
57072 Siegen
Bitte überweisen Sie vorab die Gebühr in Höhe von 11,00 Euro auf folgendes Konto:
Sparkasse Siegen
IBAN: DE36 460500010001100015
BIC: WELADED1SIE
unter Angabe des Verwendungszwecks: 02050100/4311020
und
Name der gesuchten Person,
da eine Zuordnung sonst nicht möglich ist. Fügen Sie Ihrer Anfrage eine Kopie des Kontoauszuges bei. Ein Hinweis, dass die Gebühr überwiesen wird oder wurde, reicht nicht aus.
Natürlich können Sie eine Melderegisterauskunft auch bei einem persönlichen Besuch in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl erhalten. Die Auskunft wird dort sofort erteilt. Die Bezahlung der Verwaltungsgebühr erfolgt vor Ort.
Eine telefonische Auskunftserteilung ist wegen fehlender Möglichkeiten zur Sicherstellung der datenschutzrechtlich geforderten Authentizitätsprüfung und des Gebühreneinzugs nicht möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass die folgenden Gebühren unabhängig von dem Auskunftsergebnis - also auch im Falle einer neutralen Antwort - anfallen.
Die Begleichung erfolgt im Rahmen der Online-Beantragung über die Bezahlseite der Stadt Siegen.
[Online-Service]
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